Kundenvereinbarung

Zuletzt aktualisiert:
26. Juli 2024

SPEEKI KUNDENVERTRAG (ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN)

Dies sind die Bedingungen, zu denen Speeki die Dienstleistungen und die Lizenzen für den Kunden bereitstellt.

 

Hintergrund:

A. Speeki ist der Eigentümer von:

        I. eine Software-Plattform, die es den Mitarbeitern, Partnern und Lieferanten eines Unternehmens ermöglicht, diesem Unternehmen Bedenken oder Fehlverhalten auf sichere und schnelle Weise zu melden. Die Softwareplattform wird von Speeki gehostet, wobei der Zugriff auf bestimmte Funktionen über eine Website oder eine mobile Anwendung erfolgt und von festgelegten Zugriffsstufen abhängt; und

       II. ein interaktives Schulungsprogramm, mit dem den Mitarbeitern eines Unternehmens gezielte, auf Verantwortung basierende Inhalte vermittelt werden können. Das Schulungsprogramm wird in der Regel über das bestehende Lernmanagementsystem einer Organisation bereitgestellt.

B. Speeki bietet auch professionelle und verwaltete Dienstleistungen an, um Kunden beim Compliance-Management zu unterstützen.

C. Der Kunde hat Speeki gebeten, Dienstleistungen und Lizenzen für bestimmte Software, Anwendungen und/oder Inhalte zusammen mit Anpassungen und zusätzlichen Dienstleistungen zu erbringen, wie sie im Anhang ausgewählt und beschrieben sind.

D. Speeki hat sich bereit erklärt, dem Kunden die Dienstleistungen und die Lizenzen zu den folgenden Bedingungen und wie in der Anlage dargelegt (zusammen der Vertrag) zur Verfügung zu stellen.

 

Vereinbarte Bedingungen:

 

1. Begriff

Die Laufzeit dieses Abkommens:

(a) beginnt am Tag des Inkrafttretens;

(b) dauert bis zum späteren Zeitpunkt an:

(i) das Ende der im Anhang angegebenen Zeichnungsfrist; und

(ii) das Datum, an dem die Dienstleistungen von Speeki geliefert wurden,

es sei denn, er wird gemäß Klausel 22 (Beendigung aus wichtigem Grund) früher beendet; und

(c) kann durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor Ablauf der Frist verlängert werden.

 

2. Speeki's Verpflichtungen

Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden, wird Speeki:

(a) die Dienstleistungen zu erbringen; und

(b) dem Kunden eine Lizenz für die Liefergegenstände zu erteilen,

nach den Bestimmungen dieses Abkommens.

 

3. Die Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde wird:

(a) Speeki rechtzeitig die Informationen, den Zugang und die Materialien zur Verfügung zu stellen, die Speeki benötigt, um seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen;

(b) wenn die Dienstleistungen am Standort des Kunden erbracht werden sollen, Speeki angemessenen Zugang zu seinem Standort zu gewähren, einschließlich Zugang zu den Räumlichkeiten, Computersystemen, Personal und Büroeinrichtungen des Kunden;

(c) an Speeki den Preis und alle zusätzlichen Beträge zu zahlen, die in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung anfallen; und

(d) seine Pflichten zu erfüllen und die Beschränkungen hinsichtlich seines Zugangs zu den Liefergegenständen und deren Nutzung, wie in dieser Vereinbarung festgelegt, einzuhalten.

 

4. Zahlung

4.1. Der Kunde hat an Speeki zu zahlen:

(a) den Preis;

(b) zum Selbstkostenpreis für alle Flugreisen in der Geschäftsklasse, Unterbringung, Verpflegung und alle anderen angemessenen Ausgaben für Reisen, die auf Anweisung des Kunden durchgeführt werden;

(c) alle zusätzlichen Gebühren, die in einem Änderungsvorschlag vereinbart wurden; und

(d) wenn der Kunde das im Anhang angegebene Abonnementvolumen überschreitet, alle zusätzlichen Gebühren, die Speeki für diese übermäßige Lizenznutzung berechnet.

4.2. Der Kunde wird die von Speeki im Rahmen dieses Vertrages ausgestellten Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlen.

4.3. Wenn eine Rechnung bestritten wird, muss der Kunde den unbestrittenen Teil der Rechnung (falls vorhanden) bezahlen und den Restbetrag der Rechnung gemäß Klausel 18 (Streitigkeiten) bestreiten.

4.4. Alle Zahlungen an Speeki im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgen durch direkte Einzahlung oder elektronische Überweisung direkt auf das Bankkonto von Speeki, dessen Einzelheiten im Anhang aufgeführt sind, und zwar auf der Basis der am selben Tag verfügbaren Mittel, und die Zahlungen gelten an dem Tag als eingegangen, an dem der Kunde die Zahlung vornimmt, es sei denn, die Zahlung wird nicht eingelöst; in diesem Fall gilt die Zahlung erst dann als eingegangen, wenn Speeki die freigegebenen Mittel erhält.

 

5. Steuern

5.1. Alle vom Kunden im Rahmen dieses Vertrags zu zahlenden Beträge verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Soweit es sich bei einer im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag erbrachten Leistung um eine steuerpflichtige Leistung handelt, erhöht sich das Entgelt für diese Leistung um einen Betrag, der diesem Entgelt, multipliziert mit dem Umsatzsteuersatz, der für die Leistung gilt, entspricht.

5.2. Alle Zahlungen des Kunden an Speeki im Rahmen dieses Vertrages erfolgen ohne Einbehalt oder Abzug von Steuern, es sei denn, ein solcher Einbehalt oder Abzug ist gesetzlich vorgeschrieben.

5.3. Wenn der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, einen Abzug oder Einbehalt für oder wegen Steuern von einem Betrag vorzunehmen, den er aufgrund dieses Vertrages zu zahlen hat, muss der Kunde zusammen mit dieser Zahlung einen zusätzlichen Betrag zahlen, so dass Speeki den vollen Betrag, den sie erhalten hätte, wenn kein Abzug oder Einbehalt erforderlich gewesen wäre, frei von allen Steuern erhält.

5.4. Eine von Speeki ausgestellte Steuerrechnung ersetzt alle früheren Angebote und Offerten.

 

6. Lieferung und Einbau

6.1. Die Parteien werden sich einigen:

(a) einen voraussichtlichen Liefertermin für die Lieferung der Liefergegenstände; und

(b) gegebenenfalls ein Installationsdatum für die Installation der Liefergegenstände.

6.2. Speeki behält sich das Recht vor, die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen und der Lieferung der Produkte an den Kunden zu bestimmen, und die Kosten für die Lieferung der Materialien sind im Preis inbegriffen, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

6.3. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht anders angegeben, ist Speeki bis zur vollständigen Zahlung des Preises durch den Kunden nicht zur Lieferung der Ware verpflichtet.

6.4. Benötigt Speeki für die Erbringung der Dienstleistungen Zugang zu den Standorten, IT-Systemen oder Plattformen des Kunden, wird Speeki:

(a) die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden für einen solchen Zugang einholen (es sei denn, der Zugang zum IT-System oder zur Plattform ist erforderlich, um eine Notfallsituation zu bewältigen); und

(b) sicherzustellen, dass sein Personal, dem dieser Zugang gewährt wird, die Richtlinien und Verfahren des Kunden sowie alle rechtmäßigen und angemessenen Anweisungen, die der Kunde Speeki in Bezug auf diesen Zugang schriftlich erteilt, einhält.

6.5. Speeki wird nach eigenem Ermessen oder auf Wunsch des Kunden, unter Berücksichtigung von Zeit- und Personalplanung, das Speeki-Personal, das die Dienstleistungen erbringt, durch anderes Speeki-Personal mit gleicher oder ähnlicher Erfahrung ersetzen. Erfolgt der Wechsel auf Wunsch des Kunden, haftet Speeki dem Kunden gegenüber nicht für Ausfälle oder Verzögerungen bei der Erbringung der Dienstleistungen oder des Ersatzpersonals von Speeki.

 

7. Lizenzen und Eigentum an Rechten des geistigen Eigentums

7.1. Der Kunde ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum, an den vorhandenen Materialien des Kunden und dem Kundeninhalt.

7.2. Der Kunde gewährt Speeki eine nicht ausschließliche, unwiderrufliche, unbefristete, voll bezahlte, gebührenfreie und weltweite Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung und Anpassung der vorhandenen Materialien des Kunden und des Kundeninhalts zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen und der Liefergegenstände für den Kunden.

7.3. Alle geistigen Eigentumsrechte und Rechte, Titel und Interessen an den Namen und/oder Logos des Kunden verbleiben beim Kunden, und es wird kein Interesse (außer der unter dieser Klausel 7 gewährten Lizenz) oder Eigentum auf Speeki übertragen.

7.4. Speeki gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz für den Zugang und die Nutzung der Deliverables für interne Geschäftszwecke des Kunden:

(a) vorbehaltlich Absatz 7.4(b), für die Dauer der eingezahlten Zeichnungsfrist und in Übereinstimmung mit den Zeichnungsparametern (wie im Anhang angegeben); und

(b) in Bezug auf Leistungen, die aus der Erbringung von Beratungsleistungen oder Speeki Social resultieren, für den Zeitraum, der in diesen Leistungen angegeben ist, und wenn kein solcher Zeitraum angegeben ist, für die Dauer dieses Vertrags.

7.5. Vorbehaltlich der Klausel 7.1 verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte und Rechte, Titel und Anteile an den Liefergegenständen bei Speeki und es wird kein Anteil (außer der unter dieser Klausel 7 gewährten Lizenz) oder Eigentum an den Kunden übertragen.

 

8. Verantwortlichkeiten und Einschränkungen des Kunden

8.1. Der Kunde ist verantwortlich für:

(a) jeglichen Zugang zu den Liefergegenständen und deren Nutzung; und

(b) die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Verlässlichkeit und Angemessenheit aller Kundeninhalte und aller anderen in die Deliverables eingegebenen Daten,

durch autorisierte Benutzer des Kunden, verbundene Unternehmen und alle Personen, denen der Kunde Zugang gewährt hat, sei es absichtlich oder durch Versäumnis, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

8.2. Der Kunde muss:

(a) alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen zu unternehmen, um den unbefugten Zugang zu den Liefergegenständen oder deren Nutzung zu verhindern, und Speeki unverzüglich über eine solche nachgewiesene unbefugte Nutzung zu informieren;

(b) alle anwendbaren Gesetze beim Zugriff auf und bei der Nutzung der Liefergegenstände einzuhalten;

(c) die Liefergegenstände nur in Übereinstimmung mit den vom Kunden abonnierten Abonnementvolumina, Einschränkungen und anderen Abonnementparametern (wie im Anhang angegeben) zu nutzen;

(d) Speeki unverzüglich (und in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen) zu benachrichtigen, wenn die Nutzung der Liefergegenstände durch den Kunden das vom Kunden abonnierte Abonnementvolumen (wie im Anhang angegeben) überschreitet;

(e) Kontodaten und Passwörter sicher und vertraulich zu behandeln;

(f) nur Passwörter und Benutzerkonten zu verwenden, die rechtmäßig im Besitz des Kunden sind; und

(g) innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung dieses Vertrages oder nach Ablauf der bezahlten Abonnementlaufzeit für die relevanten Liefergegenstände alle Kopien der relevanten Liefergegenstände, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden befinden, an Speeki zurückzugeben oder zu zerstören oder zu löschen, und wenn der Kunde dies getan hat, muss er Speeki bescheinigen, dass das gesamte Material zurückgegeben, zerstört oder gelöscht wurde.

8.3. Der Kunde darf nicht:

(a) zu versuchen, sich unbefugten Zugang zu den Liefergegenständen oder den zugrunde liegenden Plattformen zu verschaffen;

(b) die Arbeitsergebnisse nur autorisierten Nutzern zur Verfügung zu stellen;

(c) Teile oder Inhalte der Liefergegenstände zu kopieren, zu rahmen, zu spiegeln oder zu verlinken;

(d) die Liefergegenstände zu vermieten, zu verleihen, weiterzuverkaufen, unterzulizenzieren oder anderweitig zu vertreiben;

(e) die Liefergegenstände zu verwenden, um Anwendungsdienstleister, Dienstleistungsbüros, Marketing-, Schulungs-, Outsourcing- oder Beratungsdienste oder andere kommerzielle Dienste im Zusammenhang mit den Liefergegenständen anzubieten oder zu betreiben;

(f) abgeleitete Werke zu erstellen oder die Liefergegenstände zu ändern, anzupassen oder zu übersetzen;

(g) Merkmale, Funktionen, Prozesse oder Grafiken der Liefergegenstände zu kopieren;

(h) den Quellcode des Liefergegenstandes zurückzuentwickeln, zurückzukompilieren oder abzuleiten (sofern dies nicht gesetzlich zulässig ist);

(i) ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln oder ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln, das/die ähnliche Ideen, Merkmale, Funktionen, Prozesse oder Grafiken der Liefergegenstände verwendet;

(j) Informationen oder Daten, die die Rechte anderer verletzen oder verletzen könnten, in die bereitgestellten Produkte hochzuladen; oder

(k) Inhalte auf die Liefergegenstände hochzuladen, eine Verbindung zu ihnen herzustellen oder sie für Aktivitäten zu nutzen, die die Liefergegenstände oder ein damit verbundenes System, eine Datenbank oder ein Programm beschädigen, stören, heimlich abfangen oder enteignen können (einschließlich durch die Verwendung oder Übertragung von Viren, Trojanern, Malware, Würmern, Zeitbomben oder Bots).

 

9. Bestätigungen des Kunden zu gehosteten Leistungen

9.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass bestimmte inhärente Merkmale von gehosteten Dienstleistungen die Bereitstellung und Zuverlässigkeit dieser Dienstleistungen beeinträchtigen können. Obwohl Speeki bestrebt ist, qualitativ hochwertige Dienstleistungen und Produkte zu liefern, ist Speeki nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferausfälle oder andere Verluste oder Schäden, die aus den in dieser Klausel 9 dargelegten Problemen resultieren.

9.2. Sicherheit - Speeki wird sich nach besten Kräften bemühen, den unbefugten Zugriff Dritter auf die von Speeki gehosteten Leistungen zu verhindern. Jedoch ist keine Methode der Übertragung über das Internet oder der elektronischen Speicherung 100% sicher und Speeki kann keine absolute Sicherheit garantieren.

9.3. Datensicherung - In Bezug auf die gehosteten Leistungen bietet Speeki eine Datensicherung mit einer Aufbewahrungsfrist von 30 Tagen, mit täglicher differenzieller und wöchentlicher Vollsicherung. Speeki führt regelmäßige Überprüfungen der Sicherungsprotokolle und regelmäßige Tests der Sicherungen durch. Der Kunde kann seine Daten jederzeit während und bis zu 14 Tage nach Ablauf des bezahlten Abonnements aus dem Angebot herunterladen. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Ende der bezahlten Abonnementlaufzeit werden alle Kundendaten gelöscht und können nicht wiederhergestellt werden.

9.4. Verfügbarkeit - Speeki wird sich nach besten Kräften bemühen, die Verfügbarkeit der von Speeki gehosteten Leistungen 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche sicherzustellen. Die Verfügbarkeit dieser Leistungen kann jedoch von Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs von Speeki liegen, wie z.B. Einschränkungen, Verzögerungen und andere Probleme, die mit der Nutzung von Internetverbindungen und elektronischer Kommunikation verbunden sind.

 

10. Anerkennungen des Kunden in Bezug auf regulatorische Vorgaben

Die Deliverables sind so konzipiert, dass sie den Kunden bei der Einhaltung verschiedener rechtlicher Anforderungen helfen. Speeki ist jedoch keine Anwaltskanzlei und bietet keine Rechtsberatung an und wird dies auch nicht tun. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine rechtlichen Verpflichtungen und die für sein Geschäft geltenden regulatorischen Anforderungen zu verstehen und die Produkte und Dienstleistungen so auszuwählen und zu nutzen, dass diese eingehalten werden können. Der Kunde ist für alle Folgen von Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner verbundenen Unternehmen, Zulieferer und ihres jeweiligen Personals verantwortlich, die unter Verwendung oder auf der Grundlage der Liefergegenstände oder Dienstleistungen getroffen werden. Der Kunde stellt Speeki von allen Verlusten, Kosten, Ansprüchen, Schäden, Ausgaben, Verbindlichkeiten, Verfahren oder Forderungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) frei, die sich aus der Behauptung ergeben, dass Speeki oder die Leistungen eine rechtliche oder behördliche Beratung darstellten, und hält Speeki diesbezüglich schadlos.

 

11. Garantie

11.1. Speeki gewährleistet, dass die Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis von kompetentem und geschultem Personal erbracht werden.

11.2. Alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen, Bedingungen, Garantien und Bestimmungen in Bezug auf die Dienstleistungen und die Liefergegenstände, die nicht in diesem Vertrag enthalten sind, sind von diesem Vertrag ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11.3. Der Kunde erhält die Ware so, wie sie ist, und erkennt an, dass für die Ware keine Garantien und keine Garantiezeiten gelten und dass Speeki vorbehaltlich der Klausel 12 (Supportleistungen) nicht verpflichtet ist, inhaltliche Updates, Software-Updates oder ein Mindestmaß an Supportleistungen für die Ware zu erbringen.

11.4. Wenn das Gesetz eine nicht ausschließbare bedingte Garantie, die begrenzt werden kann, impliziert oder auferlegt, ist die Haftung von Speeki gegenüber dem Kunden für die Verletzung dieser bedingten Garantie begrenzt, so dass Speeki entscheiden kann:

(a) bei Dienstleistungen: die erneute Erbringung der Dienstleistungen oder die Zahlung der Kosten für die erneute Erbringung der Dienstleistungen oder

(b) bei Waren: den Ersatz der Ware oder die Lieferung einer gleichwertigen Ware oder die Übernahme der Kosten für den Ersatz der Ware oder den Erwerb einer gleichwertigen Ware.

 

12. Unterstützungsdienste

12.1. Die Supportleistungen werden dem Kunden von Speeki für die Dauer der bezahlten Abonnementlaufzeit und in Übereinstimmung mit den Abonnementparametern (wie im Zeitplan angegeben) zur Verfügung gestellt.

12.2. Während der gesamten Laufzeit des bezahlten Abonnements stellt Speeki dem Kunden über support[at]speeki.com und/oder https://www.speeki.com/support auch die folgenden Supportleistungen zur Verfügung .

(a) Antworten auf Fragen zur Nutzung der Liefergegenstände durch den Kunden;

(b) Behandlung von Problemen oder Fragen, die während der Nutzung der Liefergegenstände durch den Kunden auftreten können;

(c) dem Kunden Benachrichtigungen oder Aktualisierungen über neue Funktionen zukommen zu lassen; und

(d) allgemeine Ratschläge und Hinweise zu den Produkten und Dienstleistungen von Speeki zu geben.

 

13. Dienstleistungen

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass:

(a) Speeki bezieht seine Informationen aus einer Vielzahl von öffentlich zugänglichen Quellen. Alle von Speeki abgegebenen Empfehlungen basieren auf dem professionellen Urteil der Mitarbeiter von Speeki. Speeki kann und wird keine Garantie für die Ergebnisse seiner Empfehlungen übernehmen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Befolgung oder Nichtbefolgung der von Speeki gegebenen Informationen, Ratschläge oder Empfehlungen;

(b) die Dienstleistungen werden nicht in Übereinstimmung mit Audit-, Review- oder Assurance-Standards erbracht, und die Verwendung der Begriffe "Audit", "Assurance", "Review" oder ähnlicher Begriffe in Unterlagen oder in anderer Form, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, schriftlich oder mündlich, ist nicht als Hinweis auf etwas anderes gedacht;

(c) Speeki ist nicht qualifiziert und wird keine Rechtsberatung durchführen und keine Rechtsdokumente für die Umsetzung der Compliance-Pläne des Kunden erstellen; und

(d) die dem Kunden von Speeki erteilten Informationen, Ratschläge und Empfehlungen:

(i) sind ausschließlich für den Kunden bestimmt, und keine andere Person ist berechtigt, sich auf diese Informationen zu verlassen;

(ii) dürfen nur für die in diesem Vertrag oder in der Lieferung genannten Zwecke verwendet werden; und

(iii) werden von Speeki nicht aktualisiert, und Speeki ist nicht verantwortlich für Änderungen, die vom Kunden oder einem Dritten vorgenommen werden, nachdem sie in ihrer endgültigen Form geliefert wurden.

 

14. Ansprüche von Dritten

14.1. Speeki wird:

(a) alle Ansprüche Dritter gegen den Kunden wegen der Verletzung von Patenten, Marken, Urheberrechten oder Geschäftsgeheimnissen in Singapur, den Vereinigten Staaten, Australien oder Neuseeland durch den Liefergegenstand abzuwehren oder nach eigenem Ermessen beizulegen; und

(b) ein rechtskräftiges Urteil gegen den Kunden aufgrund einer solchen Forderung oder einen von Speeki im Namen des Kunden abgeschlossenen Vergleich zu zahlen, vorausgesetzt, der Kunde:

(i) benachrichtigt Speeki unverzüglich von jeder solchen Forderung;

(ii) Speeki die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder Beilegung der Forderung gibt;

(iii) in vollem Umfang mit Speeki bei der Verteidigung und/oder Beilegung der Forderung zusammenarbeitet; und

(iv) keine Maßnahmen ergreift, die die Fähigkeit von Speeki, die Forderung zu verteidigen, beeinträchtigen könnten.

14.2. Sollte die gesamte Lieferung oder ein Teil der Lieferung Gegenstand einer Rechtsverletzung sein oder nach Ansicht von Speeki wahrscheinlich werden(betroffene Lieferung), kann Speeki nach eigenem Ermessen:

(a) dem Kunden das Recht verschaffen, den betroffenen Liefergegenstand zu nutzen;

(b) den betroffenen Liefergegenstand durch eine andere geeignete Software, Dokumentation, einen anderen Inhalt oder einen anderen Gegenstand (je nach Fall) ersetzen;

(c) die betroffene Lieferung so ändern, dass sie nicht mehr rechtswidrig ist; oder

(d) wenn keine der vorgenannten Abhilfemaßnahmen wirtschaftlich durchführbar ist (wie von Speeki nach eigenem Ermessen bestimmt), erstattet Speeki nach Rückgabe des betroffenen Liefergegenstandes einen anteiligen (über die laufende bezahlte Abonnementlaufzeit linear verteilten) Teil des vom Kunden an Speeki für den betroffenen Liefergegenstand gezahlten Betrages.

14.3. Speeki hat keine Entschädigungs- oder andere Verpflichtungen, soweit ein Anspruch darauf beruht:

(a) Nichtnutzung eines von Speeki zur Verfügung gestellten Updates, wenn die Verletzung durch die Nutzung des Updates hätte vermieden werden können;

(b) die Kombination, der Betrieb oder die Verwendung der Liefergegenstände mit anderen Produkten oder Materialien, die nicht von Speeki zur Verfügung gestellt wurden, wenn eine solche Verletzung ohne eine solche Kombination, einen solchen Betrieb oder eine solche Verwendung vermieden worden wäre;

(c) die Verwendung der Liefergegenstände durch den Kunden in einer Weise, die nicht mit den geltenden Bedingungen übereinstimmt; oder

(d) Modifikationen, Änderungen oder Erweiterungen an den Liefergegenständen, die nicht von Speeki durchgeführt oder ausdrücklich genehmigt wurden.

14.4. Diese Klausel 13 regelt die gesamte Haftung und Verpflichtung von Speeki und das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei Ansprüchen wegen Verletzung von Rechten Dritter.

 

15. Begrenzung der Haftung

15.1. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, ist Speeki nicht haftbar für, und kein Maß an Schäden wird, unter keinen Umständen umfassen:

(a) besondere, indirekte, zufällige oder Folgeschäden sowie Schäden mit Strafcharakter; oder

(b) wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen oder Verlust von Einnahmen, Kunden, Geschäften, Firmenwert, erwarteten Einsparungen, Nutzung von Produkten oder Ausrüstung, Software, Daten oder Managementzeit.

15.2. Die Haftung von Speeki gegenüber dem Kunden, die sich aus diesem Vertrag oder seinem Gegenstand ergibt, ist in dem Maße reduziert, in dem die Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder eines Dritten zu einer solchen Haftung beitragen oder diese verursachen.

15.3. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung schränkt eine Haftung ein oder schließt sie aus, die rechtlich nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Haftung:

(a) wegen Betrugs, arglistiger Täuschung, Unehrlichkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens; oder

(b) bei Körperverletzung, Krankheit oder Tod.

15.4. Vorbehaltlich der Klausel 13 (Ansprüche Dritter) und der Klausel 14.3 ist die maximale Gesamthaftung von Speeki für alle Ansprüche, die sich aus dieser Vereinbarung oder ihrem Gegenstand ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit), nach Billigkeit, nach dem Gesetz, unter einer Entschädigung, basierend auf einer grundlegenden Verletzung oder der Verletzung einer grundlegenden Bedingung oder auf einer anderen Grundlage, auf den niedrigeren der folgenden Beträge begrenzt:

(a) einen Betrag in Höhe der Beträge, die der Kunde im Rahmen dieses Vertrages in den letzten 6 Monaten vor dem Schadensfall an Speeki gezahlt hat; und

(b) [US$100.000,00].

15.5. Bei der Berechnung der Gesamthaftung von Speeki gemäß dieser Klausel 14 müssen die Parteien alle gezahlten Beträge oder den Wert der von Speeki gemäß Klausel 11.4 (Gewährleistung) ersetzten, reparierten oder gelieferten Waren oder Dienstleistungen einbeziehen.

 

16. Zusätzliche Arbeit

16.1. Der Kunde kann eine Änderung oder Modifikation der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung vorschlagen, indem er Speeki eine schriftliche Mitteilung zukommen lässt, in der die vorgeschlagene Änderung oder Modifikation beschrieben wird.

16.2. Innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden gemäß Ziffer 15.1 oder wenn Speeki eine Änderung oder Variation eines Teils der Lieferungen oder Leistungen vorschlagen möchte, wird Speeki dem Kunden einen schriftlichen Vorschlag unterbreiten, in dem die vorgeschlagenen Bedingungen für die Erbringung des Gegenstandes der Variation einschließlich aller für die Änderung erforderlichen relevanten Details, der Änderungen des Umfangs, der Auswirkungen und der Schätzungen der Kosten und des Zeitplans für die Umsetzung der vorgeschlagenen Variation enthalten sind (Änderungsvorschlag).

16.3. Wenn der Kunde den Änderungsvorschlag akzeptiert und mit ihm fortfahren möchte, wird er den Änderungsvorschlag gegenzeichnen, und der Zeitplan wird geändert, um die im akzeptierten Änderungsvorschlag beschriebenen Änderungen in Kraft zu setzen.

16.4. Speeki wird seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag unverändert erfüllen, bis der Kunde den Änderungsvorschlag gemäß Ziffer 15.3 genehmigt hat.

 

17. Vertraulichkeitsverpflichtungen

17.1. Jede Partei muss die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich behandeln und von ihrem Personal verlangen, diese vertraulich zu behandeln.

17.2. Die empfangende Partei muss vertrauliche Informationen so sicher wie vernünftigerweise möglich aufbewahren, jedoch keinesfalls weniger sicher als die empfangende Partei ihre eigenen vertraulichen Informationen aufbewahrt.

17.3. Vertrauliche Informationen bleiben das alleinige Eigentum der offenlegenden Partei und dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei nicht an Dritte weitergegeben werden.

17.4. Eine Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur in Verbindung mit und zum Zweck der Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder der Ausübung ihrer Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung verwenden oder kopieren.

17.5. Es wird nicht davon ausgegangen, dass eine Partei gegen diese Klausel 16 verstößt, wenn die vertraulichen Informationen offengelegt werden:

(a) an Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer einer Partei, an die die Offenlegung erforderlich ist, um die Verpflichtungen dieser Partei zu erfüllen oder ihre Rechte im Rahmen dieses Abkommens auszuüben, und

(b) an die professionellen Berater einer Partei, jedoch nur insoweit, als dies für die Beratung oder den Schutz der Rechte der betreffenden Partei im Rahmen dieses Abkommens erforderlich ist,

und die empfangende Partei verpflichtet diese Empfänger, die Vertraulichkeit dieser vertraulichen Informationen in einer Weise zu wahren, die mit dieser Vereinbarung vereinbar ist.

17.6. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß dieser Klausel 17 überdauern die Kündigung, den Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung.

 

18. Datenverarbeitung, Schutz der Privatsphäre und personenbezogene Daten

18.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Kundeninhalte und andere Daten, die in die Liefergegenstände eingegeben werden, von Speekis Netzwerk von Drittanbietern verarbeitet werden können, die eine Vielzahl von Dienstleistungen anbieten, darunter:

(a) KI/Chatbot-Dienste;

(b) Übertragung, Aufzeichnung und Speicherung von Sprachdaten;

(c) Übersetzungsdienste;

(d) Text-zu-Sprache- und Sprache-zu-Text-Dienste; und

(e) Datenspeicherung.

Solche Unterauftragsverarbeiter dürfen personenbezogene Daten nur verarbeiten, um die von Speeki beauftragten Dienstleistungen zu erbringen, und es ist ihnen untersagt, personenbezogene Daten für andere Zwecke zu verwenden. Alle Unterauftragsverarbeiter, an die Speeki personenbezogene Daten weitergibt, müssen schriftliche Vereinbarungen mit Speeki getroffen haben, die den Unterauftragsverarbeiter zur Einhaltung von Bedingungen verpflichten, die im Wesentlichen dieser Klausel 18 entsprechen. Eine Liste der Unterauftragsverarbeiter von Speeki kann auf derSeite "Speeki Unterauftragsverarbeiter" eingesehen werden.

18.2. Jede Partei stellt sicher, dass jede Erhebung, Nutzung, Offenlegung oder Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag:

(a) erfolgt nur in dem Umfang, der für die in diesem Abkommen festgelegten Zwecke, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Abkommen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist;

(b) alle für die betreffende Partei geltenden Datenschutzgesetze einhält; und

(c) in Bezug auf Speeki die Datenschutzbestimmungen einhält, die hier zu finden sind .

18.3. Ohne die Klausel 18.1 einzuschränken, wird jede Partei:

(a) die von der offenlegenden Partei im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei oder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen offenlegen;

(b) sicherzustellen, dass keine von einer Partei beauftragte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, die ihr im Rahmen dieses Abkommens zur Verfügung gestellt wurden, diese personenbezogenen Daten verwendet, offenlegt oder aufbewahrt, es sei denn, dies geschieht zum Zweck der Erfüllung der Pflichten dieser Person im Rahmen ihres Auftrags;

(c) alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten vor Missbrauch und Verlust sowie vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Änderung oder Offenlegung zu schützen;

(d) den angemessenen Anfragen der offenlegenden Partei nachzukommen:

(i) die Sicherheit, die Verwendung und die Offenlegung von personenbezogenen Daten, die der empfangenden Partei im Rahmen dieses Abkommens zur Verfügung gestellt werden;

(ii) den Zugang zu und die Berichtigung von solchen personenbezogenen Daten durch die Person, auf die sie sich beziehen, und

(iii) Beschwerden über den Umgang mit diesen personenbezogenen Daten;

(e) die offenlegende Partei so bald wie möglich zu benachrichtigen, nachdem die empfangende Partei davon Kenntnis erlangt hat, dass sie gesetzlich verpflichtet sein könnte, die ihr im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zu verwenden oder offenzulegen, und der offenlegenden Partei jede angemessene Unterstützung zu gewähren, um sich einer solchen Verwendung oder Offenlegung zu widersetzen oder ihr zu widersprechen;

(f) die offenlegende Partei auf ihre Kosten unverzüglich über jede tatsächliche oder vermutete Datenschutzverletzung in Bezug auf personenbezogene Daten zu benachrichtigen; und

(g) bei Beendigung oder Auslaufen dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund alle Kopien der personenbezogenen Daten, die sich auf diese Vereinbarung beziehen, unverzüglich an die offenlegende Partei zurückzugeben oder zu vernichten.

18.4. Sollten Persönliche Daten oder kommerziell sensible Informationen verloren gehen oder ohne die Erlaubnis von Speeki eingesehen oder offengelegt werden, wird Speeki die in seinem Data Breach Response Plan beschriebenen Schritte einleiten, der unter Speeki Privacy Policy zu finden ist .

 

19. Rechtsstreitigkeiten

19.1. Die Parteien müssen sich bemühen, alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, mit ihr in Zusammenhang stehen, mit ihr in Verbindung stehen oder sich aus ihr ergeben (eine Streitigkeit), durch Verhandlungen zwischen hochrangigen Vertretern der Parteien und, falls eine Lösung durch solche Verhandlungen nicht möglich ist, durch Mediation beizulegen.

19.2. Die Schlichtung wird von einem von den Parteien unabhängigen Schlichter durchgeführt, der von den Parteien einvernehmlich ernannt wird, oder, falls eine Einigung nicht zustande kommt, innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Streitanzeige einer Partei bei der anderen Partei:

(a) wenn der eingetragene Hauptsitz des Kunden in der südlichen Hemisphäre liegt, durch eine vom Singapore Mediation Centre(SMC) ernannte Person; und

(b) wenn der Kunde seinen eingetragenen Hauptsitz in der nördlichen Hemisphäre hat, durch eine vom Centre for Effective Dispute Resolution(CEDR) ernannte Person.

19.3. Für die Mediation gilt das SMC-Mediationsverfahren oder das CEDR-Muster-Mediationsverfahren (je nach Anwendbarkeit) in der jeweils gültigen Fassung, und die Parteien werden mit dem SMC/CEDR als Vermittler der Mediation uneingeschränkt zusammenarbeiten.

19.4. Voraussetzung für das Recht einer der Parteien, ein Schiedsverfahren oder einen Rechtsstreit einzuleiten, der nicht auf einstweiligen Rechtsschutz abzielt, ist, dass sie zunächst angeboten hat, die Streitigkeit gemäß dieser Klausel 19 zu schlichten.

 

20. Fristverlängerung

Wenn Speeki aus folgenden Gründen nicht in der Lage ist, eine der Dienstleistungen zu erbringen oder eine der Lieferungen innerhalb der für die Erbringung oder Lieferung festgelegten Zeit zu liefern:

(a) eine Verletzung dieses Vertrages durch den Kunden, einschließlich des Versäumnisses, Speeki Informationen, Zugang und Materialien zur Verfügung zu stellen, die Speeki benötigt, um seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen;

(b) wenn sich eine in der Anlage enthaltene Annahme als falsch erweist;

(c) einen Änderungsvorschlag; oder

(d) ein anderer Faktor, der außerhalb der Kontrolle von Speeki liegt,

Speeki hat dem Kunden schriftlich mitzuteilen, dass sie nicht in der Lage ist, diese Leistungen zu erbringen bzw. den Liefergegenstand fristgerecht zu liefern, und die Frist für die Erbringung der Leistungen bzw. die Lieferung des Liefergegenstandes verlängert sich um den Zeitraum, der für die Erbringung der Leistungen bzw. die Lieferung des Liefergegenstandes durch Speeki angemessen ist.

 

21. Aufhängung

21.1. Speeki kann den Zugang des Kunden zu den Liefergegenständen und deren Nutzung aussetzen, ohne dass eine Haftung gegenüber dem Kunden oder Dritten besteht, wenn:

(a) der Kunde gegen eine seiner Verpflichtungen gemäß Klausel 8 (Verantwortlichkeiten und Einschränkungen des Kunden) verstößt;

(b) der Kunde nicht mit Speeki's angemessenen Untersuchungen in Bezug auf eine vermutete Verletzung der wesentlichen Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag kooperiert;

(c) ein Angriff auf die Verbindungseinrichtungen, die zum Hosten oder für den Zugang zu den Liefergegenständen verwendet werden, einschließlich Hardware, Software, Netzwerke, Systeme, Gateways oder Dienste, erfolgt;

(d) Speeki durch ein Gesetz oder eine Regierungsbehörde dazu verpflichtet ist; oder

(e) ein anderes Ereignis eintritt, bei dem Speeki eine Aussetzung seiner Dienstleistungen für notwendig hält, um die Interessen seiner laufenden Dienstleistungserbringung und seiner Kunden zu schützen.

21.2. Speeki wird sich in angemessener Weise bemühen, den Kunden über eine solche Aussetzung so rechtzeitig zu informieren, wie es unter den jeweiligen Umständen möglich ist.

 

22. Beendigung aus wichtigem Grund

22.1. Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte kann jede Partei diese Vereinbarung jederzeit unter Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Tagen schriftlich gegenüber der anderen Partei kündigen, wenn:

(a) die andere Partei gegen eine ihrer wesentlichen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung zur Beseitigung des Verstoßes abstellt; oder

(b) die andere Partei von einem Insolvenzereignis betroffen ist.

22.2. Bei Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund erlöschen alle Rechte, Pflichten und Lizenzen der Parteien aus dieser Vereinbarung.

 

23. Wahrung der Rechte

Die Beendigung, der Abschluss oder das Auslaufen dieses Abkommens, gleich aus welchem Grund, hat keine Auswirkungen auf das Erlöschen oder eine sonstige Beeinträchtigung:

(a) alle Rechte der einen Partei gegenüber der anderen Partei, die:

(i) die vor dem Zeitpunkt der Beendigung, der Fertigstellung oder des Erlöschens aufgelaufen sind; und

(ii) sich anderweitig auf eine Verletzung oder Nichteinhaltung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die vor dem Zeitpunkt der Beendigung, des Abschlusses oder des Ablaufs entstanden sind, bezieht oder zu irgendeinem zukünftigen Zeitpunkt entstehen kann; und

(b) die Bestimmungen dieses Abkommens, die ihrer Natur nach die Beendigung überdauern.

 

24. Definitionen und Auslegung

24.1. In diesem Abkommen:

Beratungsleistungen sind die Beratung, Anleitung, Führung und das Coaching, die Speeki für die Entwicklung und Verbesserung der Corporate Governance und des Compliance-Programms erbringt, wie in der Anlage beschrieben, und die Speeki dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung zukommen lässt.

Werktag bedeutet Montag bis Freitag (einschließlich), ausgenommen Feiertage in der Stadt, in der der Vertragspartner von Speeki seinen Sitz hat;

Änderungsvorschlag hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Klausel 16.2 (Zusätzliche Arbeiten) gegeben wird;

Vertrauliche Informationen in Bezug auf eine Partei sind Informationen vertraulicher Art, einschließlich Informationen über ihr Geschäft, ihren Betrieb, ihre Strategie, ihre Verwaltung, ihre Technologie, ihre Angelegenheiten, ihre Kunden, ihre Mitarbeiter, ihre Auftragnehmer oder ihre Lieferanten, jedoch keine Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, es sei denn, sie wurden durch einen Vertrauensbruch bekannt;

Datum des Inkrafttretens ist das im Anhang angegebene Datum des Inkrafttretens;

Kundeninhalte sind alle Daten, Dateianhänge, Texte, Bilder, persönliche Daten oder andere Inhalte, die hochgeladen oder übermittelt werden, oder ein Bericht oder andere Inhalte, die aus solchen Inhalten generiert werden, unter Verwendung eines Software-Liefergegenstandes und die von Speeki im Auftrag des Kunden verarbeitet werden. Zur Klarstellung: Kundeninhalte umfassen keine Nutzungs-, statistischen oder technischen Informationen, die den eigentlichen Inhalt der Kundeninhalte nicht offenbaren;

Datenschutzgesetze sind alle weltweit geltenden Gesetze zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre, die für die jeweilige Partei in ihrer Rolle bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Vereinbarung gelten;

Liefergegenstand ist ein Gegenstand (ob Software, Dokumentation, Inhalt oder sonstiges), der entweder im Leistungsverzeichnis als Liefergegenstand beschrieben ist oder aus der Erbringung einer Dienstleistung resultiert und dem Kunden von Speeki im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden soll;

Vorhandene Materialien sind alle Materialien des Kunden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages vorhanden sind und in die Liefergegenstände integriert werden, sowie alle anderen Materialien, die Speeki vom Kunden im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden oder zur Verfügung gestellt werden müssen;

Insolvenzereignis bedeutet in Bezug auf eine natürliche oder juristische Person, dass sie ihre Geschäftstätigkeit eingestellt hat oder dass ein Konkursverwalter, Prüfer, Zwangsverwalter, Verwalter oder Geschäftsführer für ihr gesamtes Vermögen oder die Mehrheit ihrer Unternehmen bestellt wurde oder dass sie zahlungsunfähig geworden ist oder in Liquidation gegangen ist (es sei denn, eine solche Liquidation dient dem Zweck einer solventen Rekonstruktion oder eines Zusammenschlusses), sich mit ihren Gläubigern im Allgemeinen geeinigt hat oder anderweitig nicht in der Lage war, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder dass ein ähnliches Ereignis infolge von Schulden eingetreten ist;

Rechte an geistigem Eigentum sind Urheberrechte, alle Rechte, die durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder Billigkeitsrecht in Bezug auf Erfindungen (einschließlich Patente) übertragen werden, eingetragene und nicht eingetragene Marken, eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmuster, Software, Quellcode und Schaltkreis-Layouts, Urheberpersönlichkeitsrechte, vertrauliche Informationen und alle anderen Rechte, die sich aus einer geistigen Tätigkeit in den Bereichen Industrie, Wissenschaft, Literatur oder Kunst ergeben;

Lizenzen sind die Lizenzen, die Speeki dem Kunden unter Punkt 7.4 (Lizenzen und Eigentum an geistigen Eigentumsrechten) gewährt;

Personenbezogene Daten sind Informationen, Daten oder Meinungen (einschließlich Informationen oder Meinungen, die Teil einer Datenbank sind), die Speeki direkt oder indirekt vom oder im Namen des Kunden offengelegt, geliefert oder zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, ob sie wahr sind oder nicht und ob sie in materieller Form aufgezeichnet sind oder nicht, über eine Person, die aus diesen Informationen, Daten oder Meinungen oder aus anderen Informationen, Daten oder Meinungen, die Speeki direkt oder indirekt vom oder im Namen des Kunden offengelegt, geliefert oder zur Verfügung gestellt wurden, identifiziert werden kann;

Preis ist die Gesamtsumme der vom Kunden an Speeki zu zahlenden Gebühren für die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen und Liefergegenstände;

Der Begriff "Umsatzsteuer" bezeichnet alle Verkaufs-, Nutzungs-, Dienstleistungs-, Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungssteuern, Verbrauchssteuern, Abgaben oder ähnliche Steuern oder Abgaben in einem Land, die auf einen im Zusammenhang mit dem Kauf von Waren oder Dienstleistungen zu zahlenden Betrag erhoben werden;

Liste bedeutet die beigefügte Liste der Vertragsdetails;

Dienstleistungen sind die Dienstleistungen, die in der Liste ausgewählt und beschrieben werden, und können Beratungsdienstleistungen, Speeki Social und Installation, Anpassung und zusätzliche Dienstleistungen umfassen; und

Speeki Social ist ein Service, der Social Listening und ESG-Expertise zusammenbringt, um die Compliance-Programme der Kunden durch aktionsorientierte Erkenntnisse zu ergänzen.

24.2. Für dieses Abkommen gelten die folgenden Auslegungsregeln, sofern keine gegenteilige Absicht erkennbar ist:

(a) Die Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieses Abkommens;

(b) der Singular schließt den Plural ein und umgekehrt;

(c) Wörter, die geschlechtsneutral oder geschlechtsspezifisch sind, schließen jedes Geschlecht ein;

(d) ein mit einem Großbuchstaben beginnender Begriff oder Ausdruck, der in dem Abkommen definiert ist, hat die Bedeutung, die ihm in diesem Abkommen gegeben wird;

(e) Wenn ein Wort oder ein Satz eine bestimmte Bedeutung hat, haben andere Wortteile und grammatikalische Formen dieses Wortes oder Satzes eine entsprechende Bedeutung;

(f) "umfasst" bedeutet ohne Einschränkung;

(g) eine Bezugnahme auf:

(i) eine Person umfasst eine natürliche Person, eine Personengesellschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen, eine Behörde, eine Vereinigung, eine Körperschaft oder eine andere juristische Person;

(ii) eine Partei schließt ihre Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger ein;

(iii) ein Dokument alle Änderungen zu diesem Dokument enthält;

(iv) Dieses Abkommen umfasst alle Anhänge und Anlagen;

(v) eine andere Vereinbarung als diese umfasst eine Zusage oder eine rechtlich durchsetzbare Vereinbarung oder Absprache, unabhängig davon, ob sie schriftlich vorliegt oder nicht; und

(vi) ein Geldbetrag ist in US-Dollar angegeben, es sei denn, der Preis kann im Anhang in einer anderen Währung angegeben werden;

(h) eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen bindet sie gesamtschuldnerisch;

(i) wenn der Tag, an dem etwas zu tun ist, kein Geschäftstag ist, muss diese Handlung am folgenden Geschäftstag vorgenommen werden, und

(j) keine Auslegungsregel zum Nachteil einer Partei angewandt wird, weil diese Partei für die Ausarbeitung dieses Abkommens oder eines Teils davon verantwortlich war.

 

25. Inkonsistenz

Wenn es eine Unstimmigkeit zwischen:

(a) diese Bedingungen;

(b) den Anhang; und

(c) alle sonstigen Anlagen, Anhänge und sonstigen Dokumente, die durch Verweis in dieses Abkommen aufgenommen wurden,

die Rangfolge zwischen ihnen entspricht der oben aufgeführten absteigenden Reihenfolge.

 

26. Allgemein

26.1. Abtretung - Der Kunde darf seine Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Speeki, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht übertragen, abtreten, belasten, verpfänden oder verwerten.

26.2. Weitere Zusicherungen - Jede Partei muss auf angemessenes Verlangen der anderen Partei alles tun, was vernünftigerweise erforderlich ist, um diesen Vertrag und die darin vorgesehenen Transaktionen in Kraft zu setzen. Dies umfasst unter anderem die Unterzeichnung von Dokumenten.

26.3. Keine Vertretung oder Partnerschaft - Keine der Bestimmungen dieser Vereinbarung ist so zu verstehen, dass eine der Parteien als Vertreter, Partner oder Joint-Venture-Partner der anderen Partei auftritt.

26.4. Verzicht und Änderung - Eine Bestimmung oder ein Recht, das im Rahmen dieser Vereinbarung geschaffen wurde, kann nicht geändert werden:

(a) nur in schriftlicher Form mit Unterschrift der Partei, die den Verzicht erklärt, oder

(b) nur in einem von den Parteien unterzeichneten Schriftstück geändert werden.

26.5. Trennbarkeit - Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung in einer Rechtsordnung ungültig oder nicht durchsetzbar ist:

(a) sie in dieser Gerichtsbarkeit im Umfang der Ungültigkeit oder Unvollstreckbarkeit aufgehoben oder abgetrennt werden muss und

(b) dieser Umstand die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung oder der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

26.6. Keine Rechte Dritter - Diese Vereinbarung überträgt Dritten keine Rechte zur Durchsetzung von Bestimmungen dieser Vereinbarung.

26.7. Dienstleistungsvertrag - Dieser Vertrag ist ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen und kein Vertrag über den Verkauf von Waren. Die Parteien vereinbaren, dass die Gesetze über den Verkauf von Waren oder im Wesentlichen ähnliche Gesetze, die in der jeweiligen Rechtsordnung erlassen wurden, sowie die Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf nicht für diesen Vertrag oder die Rechte und Pflichten der Parteien aus diesem Vertrag gelten.

26.8. Vollständige Vereinbarung - Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren Vereinbarungen über ihren Gegenstand und stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar.

26.9. Geltendes Recht - Diese Vereinbarung und alle Ansprüche oder Klagegründe (ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder Gesetz), die auf dieser Vereinbarung oder der Aushandlung, Ausführung oder Erfüllung dieser Vereinbarung beruhen, sich daraus ergeben oder sich darauf beziehen, unterliegen den Gesetzen der im Anhang angegebenen Gerichtsbarkeit, einschließlich der Verjährungsfristen, und werden in Übereinstimmung mit diesen durchgesetzt. Jede Partei unterwirft sich unwiderruflich und bedingungslos der Gerichtsbarkeit der in der Anlage genannten Gerichtsbarkeit.

26.10. Mitteilungen - Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und können persönlich, per Post oder in digitaler Form an die im Anhang aufgeführten Adressen der Parteien oder an eine andere Adresse, die eine Partei der anderen Partei von Zeit zu Zeit schriftlich mitteilt, zugestellt werden. Eine Benachrichtigung oder Mitteilung gilt als zugegangen:

(a) bei persönlicher Übergabe oder in digitaler Form mit dem Eingang beim Empfänger; und

(b) im Falle der Entsendung drei Tage nach dem Versand,

Wird eine Mitteilung oder eine sonstige Mitteilung an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, oder nach 17.00 Uhr an einem Geschäftstag persönlich zugestellt, so gilt diese Mitteilung oder Mitteilung als um 9.00 Uhr des folgenden Geschäftstages beim Empfänger eingegangen.

26.11. Ausfertigungen - Diese Vereinbarung kann gleichzeitig in zwei oder mehr Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt und die alle ein und dieselbe Urkunde darstellen.