Kundenvereinbarung

Zuletzt aktualisiert:
26. Juli 2024

SPEEKI KUNDENVEREINBARUNG (ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN)

Dies sind die Bedingungen, zu denen Speeki die Dienste und Lizenzen für den Kunden bereitstellt.

 

Hintergrund:

A. Speeki ist der Eigentümer der Website:

        I. eine Software-Plattform, die es den Mitarbeitern, Partnern und Lieferanten eines Unternehmens ermöglicht, diesem Unternehmen Bedenken oder Fehlverhalten auf sichere und schnelle Weise zu melden. Die Softwareplattform wird von Speeki gehostet, wobei der Zugriff auf bestimmte Funktionen über eine Website oder eine mobile Anwendung erfolgt und von festgelegten Zugriffsstufen abhängt; und

       II. ein interaktives Schulungsprogramm, mit dem den Mitarbeitern eines Unternehmens gezielte, auf Verantwortung basierende Inhalte vermittelt werden können. Das Schulungsprogramm wird in der Regel über das bestehende Lernmanagementsystem einer Organisation bereitgestellt.

B. Speeki bietet auch professionelle und verwaltete Dienstleistungen an, um Kunden bei der Verwaltung der Einhaltung von Vorschriften zu unterstützen.

C. Der Kunde hat Speeki um die Bereitstellung von Dienstleistungen und Lizenzen für bestimmte Software, Anwendungen und/oder Inhalte sowie um Anpassungen und zusätzliche Dienstleistungen gebeten, die alle in der Liste ausgewählt und beschrieben sind.

D. Speeki hat sich bereit erklärt, dem Kunden die Dienste und Lizenzen zu den folgenden Bedingungen und wie im Anhang dargelegt (zusammen der Vertrag) zur Verfügung zu stellen.

 

Vereinbarte Bedingungen:

 

1. Begriff

Die Laufzeit dieses Abkommens:

(a) beginnt am Tag des Inkrafttretens;

(b) dauert bis zum späteren Zeitpunkt an:

(i) das Ende der im Anhang angegebenen Zeichnungsfrist; und

(ii) das Datum, an dem die Dienstleistungen von Speeki erbracht wurden,

es sei denn, er wird gemäß Klausel 22 (Beendigung aus wichtigem Grund) früher beendet; und

(c) kann durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor Ablauf der Frist verlängert werden.

 

2. SpeekiDie Verpflichtungen

Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden, wird Speeki :

(a) die Dienstleistungen zu erbringen; und

(b) dem Kunden eine Lizenz für die Liefergegenstände zu erteilen,

nach den Bestimmungen dieses Abkommens.

 

3. Die Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde wird:

(a) Speeki rechtzeitig die Informationen, den Zugang und die Materialien zur Verfügung zu stellen, die Speeki benötigt, um seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen;

(b) falls die Dienstleistungen am Standort des Kunden erbracht werden sollen, Speeki angemessenen Zugang zu seinem Standort zu gewähren, einschließlich Zugang zu den Räumlichkeiten, Computersystemen, Mitarbeitern und Büroeinrichtungen des Kunden;

(c) an Speeki den Preis und alle zusätzlichen Beträge zu zahlen, die gemäß dieser Vereinbarung anfallen; und

(d) seine Pflichten zu erfüllen und die Beschränkungen hinsichtlich seines Zugangs zu den Liefergegenständen und deren Nutzung, wie in dieser Vereinbarung festgelegt, einzuhalten.

 

4. Zahlung

4.1. Der Kunde muss an Speeki zahlen:

(a) den Preis;

(b) zum Selbstkostenpreis für alle Flugreisen in der Geschäftsklasse, Unterbringung, Verpflegung und alle anderen angemessenen Ausgaben für Reisen, die auf Anweisung des Kunden durchgeführt werden;

(c) alle zusätzlichen Gebühren, die in einem Änderungsvorschlag vereinbart wurden; und

(d) wenn der Kunde das im Anhang angegebene Abonnementvolumen überschreitet, alle zusätzlichen Gebühren, die von Speeki für diese übermäßige Lizenznutzung erhoben werden.

4.2. Der Kunde bezahlt die von Speeki im Rahmen dieses Vertrags ausgestellten Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung.

4.3. Wenn eine Rechnung bestritten wird, muss der Kunde den unbestrittenen Teil der Rechnung (falls vorhanden) bezahlen und den Restbetrag der Rechnung gemäß Klausel 18 (Streitigkeiten) bestreiten.

4.4. Alle Zahlungen, die im Rahmen dieses Vertrages an Speeki zu leisten sind, werden per Direkteinzahlung oder elektronischer Überweisung direkt auf das im Anhang angegebene Bankkonto von Speekiüberwiesen, und zwar auf der Grundlage der am selben Tag verfügbaren Mittel. Zahlungen gelten an dem Tag als eingegangen, an dem der Kunde die Zahlung leistet, es sei denn, die Zahlung wird nicht eingelöst; in diesem Fall gilt die Zahlung erst dann als eingegangen, wenn Speeki freigegebene Mittel erhält.

 

5. Steuern

5.1. Alle vom Kunden im Rahmen dieses Vertrags zu zahlenden Beträge verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Soweit es sich bei einer im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag erbrachten Leistung um eine steuerpflichtige Leistung handelt, erhöht sich das Entgelt für diese Leistung um einen Betrag, der diesem Entgelt, multipliziert mit dem Umsatzsteuersatz, der für die Leistung gilt, entspricht.

5.2. Alle Zahlungen, die der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung an Speeki zu leisten hat, erfolgen ohne Einbehalt oder Abzug von Steuern, es sei denn, ein solcher Einbehalt oder Abzug ist gesetzlich vorgeschrieben.

5.3. Wenn der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, einen Abzug oder Einbehalt für oder aufgrund von Steuern von einem Betrag vorzunehmen, der von ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlen ist, muss der Kunde zusammen mit dieser Zahlung einen zusätzlichen Betrag zahlen, so dass Speeki den vollen Betrag erhält, den sie erhalten hätte, wenn kein Abzug oder Einbehalt erforderlich gewesen wäre.

5.4. Eine von Speeki ausgestellte Steuerrechnung ersetzt alle früheren Kostenvoranschläge und Angebote.

 

6. Lieferung und Einbau

6.1. Die Parteien werden sich einigen:

(a) einen voraussichtlichen Liefertermin für die Lieferung der Liefergegenstände; und

(b) gegebenenfalls ein Installationsdatum für die Installation der Liefergegenstände.

6.2. Speeki behält sich das Recht vor, die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen und der Lieferung der Produkte an den Kunden zu bestimmen, und die Kosten für die Lieferung der Materialien sind im Preis inbegriffen, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.

6.3. Sofern im Zeitplan nicht anders angegeben, ist Speeki nicht verpflichtet, die Liefergegenstände zu liefern, bevor der Kunde den Preis vollständig bezahlt hat.

6.4. Wenn Speeki für die Erbringung der Dienstleistungen Zugang zu den Websites, IT-Systemen oder Plattformen des Kunden benötigt, wird Speeki :

(a) die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden für einen solchen Zugang einholen (es sei denn, der Zugang zum IT-System oder zur Plattform ist erforderlich, um eine Notfallsituation zu bewältigen); und

(b) sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter, denen ein solcher Zugang gewährt wird, die Richtlinien und Verfahren des Kunden sowie alle rechtmäßigen und angemessenen Anweisungen, die der Kunde Speeki in Bezug auf diesen Zugang schriftlich erteilt, einhalten.

6.5. Speeki wird nach eigenem Ermessen oder auf Verlangen des Kunden, unter Berücksichtigung von Zeit- und Personalplanung, jegliches Speeki Personal, das die Dienstleistungen erbringt, durch alternatives Speeki Personal mit gleicher oder ähnlicher Erfahrung ersetzen. Erfolgt der Wechsel auf Wunsch des Kunden, haftet Speeki dem Kunden gegenüber nicht für Ausfälle oder Verzögerungen bei der Erbringung der Dienstleistungen oder des alternativen Speeki Personals.

 

7. Lizenzen und Eigentum an Rechten des geistigen Eigentums

7.1. Der Kunde ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum, an den vorhandenen Materialien des Kunden und dem Kundeninhalt.

7.2. Der Kunde gewährt Speeki eine nicht ausschließliche, unwiderrufliche, unbefristete, voll bezahlte, gebührenfreie und weltweite Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung und Anpassung der vorhandenen Materialien des Kunden und des Kundeninhalts zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen und der Liefergegenstände für den Kunden.

7.3. Alle Rechte an geistigem Eigentum und alle Rechte, Titel und Interessen an den Namen und/oder Logos des Kunden verbleiben beim Kunden, und kein Interesse (außer der gemäß dieser Klausel 7 gewährten Lizenz) oder Eigentum wird an Speeki übertragen.

7.4. Speeki gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der Liefergegenstände für interne Geschäftszwecke des Kunden:

(a) vorbehaltlich Absatz 7.4(b), für die Dauer der eingezahlten Zeichnungsfrist und in Übereinstimmung mit den Zeichnungsparametern (wie im Anhang angegeben); und

(b) in Bezug auf Leistungen, die sich aus der Erbringung von Beratungsleistungen oder Speeki Sozialleistungen ergeben, für den in diesen Leistungen angegebenen Zeitraum und, falls kein solcher Zeitraum angegeben ist, für die Laufzeit dieses Vertrags.

7.5. Vorbehaltlich Klausel 7.1 verbleiben alle Rechte an geistigem Eigentum und alle Rechte, Titel und Anteile an den Liefergegenständen bei Speeki , und es wird kein Anteil (außer der gemäß dieser Klausel 7 gewährten Lizenz) oder Eigentum auf den Kunden übertragen.

 

8. Verantwortlichkeiten und Einschränkungen des Kunden

8.1. Der Kunde ist verantwortlich für:

(a) jeglichen Zugang zu den Liefergegenständen und deren Nutzung; und

(b) die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Verlässlichkeit und Angemessenheit aller Kundeninhalte und aller anderen in die Deliverables eingegebenen Daten,

durch autorisierte Benutzer des Kunden, verbundene Unternehmen und alle Personen, denen der Kunde Zugang gewährt hat, sei es absichtlich oder durch Versäumnis, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

8.2. Der Kunde muss:

(a) wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen zu unternehmen, um den unbefugten Zugang zu den Liefergegenständen oder deren Nutzung zu verhindern, und Speeki unverzüglich über eine solche nachgewiesene unbefugte Nutzung zu informieren;

(b) alle anwendbaren Gesetze beim Zugriff auf und bei der Nutzung der Liefergegenstände einzuhalten;

(c) die Liefergegenstände nur in Übereinstimmung mit den vom Kunden abonnierten Abonnementvolumina, Einschränkungen und anderen Abonnementparametern (wie im Anhang angegeben) zu nutzen;

(d) Speeki unverzüglich (und in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen) zu benachrichtigen, wenn die Nutzung der Liefergegenstände durch den Kunden das vom Kunden abonnierte Abonnementvolumen (wie im Anhang angegeben) überschreitet;

(e) Kontodaten und Passwörter sicher und vertraulich zu behandeln;

(f) nur Passwörter und Benutzerkonten zu verwenden, die rechtmäßig im Besitz des Kunden sind; und

(g) innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung dieses Vertrages oder nach Ablauf der bezahlten Abonnementlaufzeit für die relevanten Deliverables alle Kopien der relevanten Deliverables, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden befinden, an Speeki zurückzugeben oder zu zerstören oder zu löschen, und wenn der Kunde dies getan hat, muss er Speeki bescheinigen, dass all dieses Material zurückgegeben, zerstört oder gelöscht wurde.

8.3. Der Kunde darf nicht:

(a) zu versuchen, sich unbefugten Zugang zu den Liefergegenständen oder den zugrunde liegenden Plattformen zu verschaffen;

(b) die Arbeitsergebnisse nur autorisierten Nutzern zur Verfügung zu stellen;

(c) Teile oder Inhalte der Liefergegenstände zu kopieren, zu rahmen, zu spiegeln oder zu verlinken;

(d) die Liefergegenstände zu vermieten, zu verleihen, weiterzuverkaufen, unterzulizenzieren oder anderweitig zu vertreiben;

(e) die Liefergegenstände zu verwenden, um Anwendungsdienstleister, Dienstleistungsbüros, Marketing-, Schulungs-, Outsourcing- oder Beratungsdienste oder andere kommerzielle Dienste im Zusammenhang mit den Liefergegenständen anzubieten oder zu betreiben;

(f) abgeleitete Werke zu erstellen oder die Liefergegenstände zu ändern, anzupassen oder zu übersetzen;

(g) Merkmale, Funktionen, Prozesse oder Grafiken der Liefergegenstände zu kopieren;

(h) den Quellcode des Liefergegenstandes zurückzuentwickeln, zurückzukompilieren oder abzuleiten (sofern dies nicht gesetzlich zulässig ist);

(i) ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln oder ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln, das/die ähnliche Ideen, Merkmale, Funktionen, Prozesse oder Grafiken der Liefergegenstände verwendet;

(j) Informationen oder Daten, die die Rechte anderer verletzen oder verletzen könnten, in die bereitgestellten Produkte hochzuladen; oder

(k) Inhalte auf die Liefergegenstände hochzuladen, eine Verbindung zu ihnen herzustellen oder sie für Aktivitäten zu nutzen, die die Liefergegenstände oder ein damit verbundenes System, eine Datenbank oder ein Programm beschädigen, stören, heimlich abfangen oder enteignen können (einschließlich durch die Verwendung oder Übertragung von Viren, Trojanern, Malware, Würmern, Zeitbomben oder Bots).

 

9. Bestätigungen des Kunden zu gehosteten Leistungen

9.1. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass bestimmte inhärente Merkmale von gehosteten Diensten die Bereitstellung und Zuverlässigkeit dieser Dienste beeinträchtigen können. Obwohl Speeki bestrebt ist, qualitativ hochwertige Dienstleistungen und Produkte anzubieten, ist es nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferausfälle oder andere Verluste oder Schäden, die aus den in dieser Klausel 9 dargelegten Problemen resultieren.

9.2. Sicherheit - Speeki wird sich nach besten Kräften bemühen, den unbefugten Zugriff Dritter auf die von Speeki gehosteten Leistungen zu verhindern. Keine Methode der Übertragung über das Internet oder der elektronischen Speicherung ist jedoch zu 100 % sicher und Speeki kann keine absolute Sicherheit garantieren.

9.3. Datensicherung - In Bezug auf die gehosteten Leistungen bietet Speeki eine Datensicherung mit einer Aufbewahrungsfrist von 30 Tagen, mit täglicher differenzieller und wöchentlicher Vollsicherung. Speeki führt regelmäßige Überprüfungen der Sicherungsprotokolle und regelmäßige Tests der Sicherungen durch. Der Kunde kann seine Daten jederzeit während und für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dem Ende der bezahlten Abonnementlaufzeit herunterladen. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Ende der bezahlten Abonnementlaufzeit werden alle Kundendaten gelöscht und können nicht wiederhergestellt werden.

9.4. Verfügbarkeit - Speeki wird sich nach besten Kräften bemühen, sicherzustellen, dass die von Speeki gehosteten Leistungen 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar sind. Die Verfügbarkeit dieser Leistungen kann jedoch von Faktoren abhängen, die außerhalb der Kontrolle von Speekiliegen, einschließlich Einschränkungen, Verzögerungen und anderer Probleme, die mit der Nutzung von Internetverbindungen und elektronischer Kommunikation verbunden sind.

 

10. Anerkennungen des Kunden in Bezug auf regulatorische Vorgaben

Die Deliverables sollen den Kunden helfen, die verschiedenen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Speeki ist jedoch keine Anwaltskanzlei und bietet keine Rechtsberatung an und wird dies auch nicht tun. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine rechtlichen Verpflichtungen und die für sein Geschäft geltenden Vorschriften zu verstehen und die Produkte und Dienste so auszuwählen und zu nutzen, dass die Einhaltung dieser Vorschriften gewährleistet ist. Der Kunde ist für alle Folgen von Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner verbundenen Unternehmen, Zulieferer und ihres jeweiligen Personals verantwortlich, die unter Verwendung oder auf der Grundlage der Liefergegenstände oder Dienstleistungen getroffen werden. Der Kunde stellt Speeki von allen Verlusten, Kosten, Ansprüchen, Schäden, Ausgaben, Verbindlichkeiten, Verfahren oder Forderungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) frei, die sich aus der Behauptung ergeben, dass Speeki oder die Leistungen rechtliche oder regulatorische Beratung geleistet haben.

 

11. Garantie

11.1. Speeki gewährleistet, dass die Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis von kompetentem und geschultem Personal erbracht werden.

11.2. Alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen, Bedingungen, Garantien und Bestimmungen in Bezug auf die Dienstleistungen und die Liefergegenstände, die nicht in diesem Vertrag enthalten sind, sind von diesem Vertrag ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11.3. Der Kunde erhält die Liefergegenstände so, wie sie sind, und erkennt an, dass für die Liefergegenstände keine Garantien und keine Garantiezeit gelten und dass Speeki vorbehaltlich der Klausel 12 (Supportleistungen) nicht verpflichtet ist, Aktualisierungen der Inhalte, Software-Updates oder ein Mindestmaß an Supportleistungen für die Liefergegenstände bereitzustellen.

11.4. Wenn das Gesetz eine nicht ausschließbare bedingte Garantie, die begrenzt werden kann, impliziert oder auferlegt, ist die Haftung von Speeki gegenüber dem Kunden für die Verletzung dieser bedingten Garantie begrenzt, so dass Speeki entscheiden kann:

(a) bei Dienstleistungen: die erneute Erbringung der Dienstleistungen oder die Zahlung der Kosten für die erneute Erbringung der Dienstleistungen oder

(b) bei Waren: den Ersatz der Ware oder die Lieferung einer gleichwertigen Ware oder die Übernahme der Kosten für den Ersatz der Ware oder den Erwerb einer gleichwertigen Ware.

 

12. Unterstützungsdienste

12.1. Die Supportleistungen werden dem Kunden von Speeki für die Dauer der bezahlten Abonnementlaufzeit und in Übereinstimmung mit den Abonnementparametern (wie im Zeitplan angegeben) bereitgestellt.

12.2. Während der gesamten Laufzeit des kostenpflichtigen Abonnements stellt Speeki dem Kunden über support[at]speeki.com und/oder https://www.speeki.com/support auch die folgenden Supportleistungen zur Verfügung .

(a) Antworten auf Fragen zur Nutzung der Liefergegenstände durch den Kunden;

(b) Behandlung von Problemen oder Fragen, die während der Nutzung der Liefergegenstände durch den Kunden auftreten können;

(c) dem Kunden Benachrichtigungen oder Aktualisierungen über neue Funktionen zukommen zu lassen; und

(d) allgemeine Beratung und Anleitung zu den Produkten und Dienstleistungen von Speeki.

 

13. Dienstleistungen

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass:

(a) Speeki bezieht seine Informationen aus einer Vielzahl von öffentlich zugänglichen Quellen. Alle Empfehlungen von Speeki beruhen auf dem professionellen Urteil der Mitarbeiter von Speeki . Speeki übernimmt keine Garantie für die Ergebnisse seiner Empfehlungen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Entscheidung, ob er die Informationen, Ratschläge oder Empfehlungen von Speeki befolgt oder nicht;

(b) die Dienstleistungen werden nicht in Übereinstimmung mit Audit-, Review- oder Assurance-Standards erbracht, und die Verwendung der Begriffe "Audit", "Assurance", "Review" oder ähnlicher Begriffe in Unterlagen oder in anderer Form, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, schriftlich oder mündlich, ist nicht als Hinweis auf etwas anderes gedacht;

(c) Speeki ist nicht qualifiziert, Rechtsberatung zu leisten und wird keine Rechtsdokumente für die Umsetzung der Compliance-Pläne des Kunden erstellen; und

(d) die Informationen, Ratschläge und Empfehlungen, die der Kunde von Speeki erhält:

(i) sind ausschließlich für den Kunden bestimmt, und keine andere Person ist berechtigt, sich auf diese Informationen zu verlassen;

(ii) dürfen nur für die in diesem Vertrag oder in der Lieferung genannten Zwecke verwendet werden; und

(iii) werden von Speeki nicht aktualisiert, und Speeki ist nicht verantwortlich für Änderungen, die vom Kunden oder einem Dritten vorgenommen werden, nachdem sie in ihrer endgültigen Form geliefert worden sind.

 

14. Ansprüche von Dritten

14.1. Speeki wird:

(a) alle Ansprüche Dritter gegen den Kunden wegen der Verletzung von Patenten, Marken, Urheberrechten oder Geschäftsgeheimnissen in Singapur, den Vereinigten Staaten, Australien oder Neuseeland durch den Liefergegenstand abzuwehren oder nach eigenem Ermessen beizulegen; und

(b) ein rechtskräftiges Urteil gegen den Kunden aufgrund einer solchen Forderung oder einen von Speeki im Namen des Kunden abgeschlossenen Vergleich zu zahlen, vorausgesetzt, der Kunde:

(i) benachrichtigt Speeki unverzüglich über jeden solchen Anspruch;

(ii) Speeki die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder Beilegung des Anspruchs gibt;

(iii) mit Speeki bei der Verteidigung und/oder Beilegung der Forderung in vollem Umfang zusammenarbeitet; und

(iv) keine Maßnahmen ergreift, die die Fähigkeit von Speekibeeinträchtigen könnten, sich gegen die Forderung zu verteidigen.

14.2. Wenn die Gesamtheit oder ein Teil des Liefergegenstandes Gegenstand einer Klage wegen Rechtsverletzung ist oder nach Ansicht von Speeki werden könnte(betroffener Liefergegenstand), kann Speeki nach eigenem Ermessen:

(a) dem Kunden das Recht verschaffen, den betroffenen Liefergegenstand zu nutzen;

(b) den betroffenen Liefergegenstand durch eine andere geeignete Software, Dokumentation, einen anderen Inhalt oder einen anderen Gegenstand (je nach Fall) ersetzen;

(c) die betroffene Lieferung so ändern, dass sie nicht mehr rechtswidrig ist; oder

(d) wenn keine der vorgenannten Abhilfemaßnahmen wirtschaftlich durchführbar ist (wie von Speeki nach eigenem Ermessen bestimmt), erstattet Speeki nach Rückgabe des betroffenen Liefergegenstandes einen anteiligen (linear über die laufende bezahlte Abonnementlaufzeit) Teil des vom Kunden an Speeki für den betroffenen Liefergegenstand gezahlten Betrags.

14.3. Speeki hat keine Entschädigungs- oder sonstigen Verpflichtungen, soweit ein Anspruch auf der Grundlage von:

(a) Nichtnutzung eines von Speeki bereitgestellten Updates, wenn die Rechtsverletzung durch die Nutzung des Updates hätte vermieden werden können;

(b) die Kombination, der Betrieb oder die Verwendung der Liefergegenstände mit anderen Produkten oder Materialien, die nicht von Speeki zur Verfügung gestellt wurden, wenn eine solche Verletzung ohne eine solche Kombination, einen solchen Betrieb oder eine solche Verwendung vermieden worden wäre;

(c) die Verwendung der Liefergegenstände durch den Kunden in einer Weise, die nicht mit den geltenden Bedingungen übereinstimmt; oder

(d) Modifikationen, Änderungen oder Erweiterungen an den Liefergegenständen, die nicht von Speeki durchgeführt oder ausdrücklich genehmigt wurden.

14.4. Diese Klausel 13 regelt die gesamte Haftung und Verpflichtung von Speeki und das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei Ansprüchen wegen Verletzung von Rechten Dritter.

 

15. Begrenzung der Haftung

15.1. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, haftet Speeki nicht für Schäden, und kein Maß an Schäden wird unter keinen Umständen umfassen:

(a) besondere, indirekte, zufällige oder Folgeschäden sowie Schäden mit Strafcharakter; oder

(b) wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen oder Verlust von Einnahmen, Kunden, Geschäften, Firmenwert, erwarteten Einsparungen, Nutzung von Produkten oder Ausrüstung, Software, Daten oder Managementzeit.

15.2. SpeekiDie Haftung des Unternehmens gegenüber dem Kunden aus, im Zusammenhang mit, in Verbindung mit oder aufgrund dieses Vertrags oder seines Gegenstands wird in dem Maße reduziert, in dem die Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder eines Dritten zu einer solchen Haftung beitragen oder diese verursachen.

15.3. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung schränkt eine Haftung ein oder schließt sie aus, die rechtlich nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Haftung:

(a) wegen Betrugs, arglistiger Täuschung, Unehrlichkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens; oder

(b) bei Körperverletzung, Krankheit oder Tod.

15.4. Vorbehaltlich der Klausel 13 (Ansprüche Dritter) und der Klausel 14.3 ist die maximale Gesamthaftung von Speeki für alle Ansprüche, die sich aus dieser Vereinbarung oder ihrem Gegenstand ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit), nach Billigkeit, nach dem Gesetz, im Rahmen einer Entschädigung, basierend auf einer grundlegenden Verletzung oder der Verletzung einer grundlegenden Bedingung oder auf einer anderen Grundlage, auf den niedrigeren Betrag begrenzt:

(a) einen Betrag, der den Beträgen entspricht, die der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung in den 6 Monaten vor dem Schadensfall an Speeki gezahlt hat, und

(b) [US$100.000,00].

15.5. Bei der Berechnung der Gesamthaftung von Speekigemäß dieser Klausel 14 müssen die Parteien alle gezahlten Beträge oder den Wert der von Speeki gemäß Klausel 11.4 (Gewährleistung) ersetzten, reparierten oder gelieferten Waren oder Dienstleistungen berücksichtigen.

 

16. Zusätzliche Arbeit

16.1. Der Kunde kann eine Änderung oder Modifikation der Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung vorschlagen, indem er Speeki eine schriftliche Mitteilung zukommen lässt, in der die vorgeschlagene Änderung oder Modifikation beschrieben wird.

16.2. Innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung des Kunden gemäß Klausel 15.1 oder wenn Speeki eine Änderung oder Abwandlung eines Teils der Liefergegenstände oder Dienstleistungen vorschlagen möchte, legt Speeki dem Kunden einen schriftlichen Vorschlag vor, der die vorgeschlagenen Bedingungen für die Lieferung des Gegenstands der Abwandlung enthält, einschließlich aller für die Abwandlung erforderlichen relevanten Details, der Änderungen des Umfangs, der Auswirkungen und der Schätzungen der Kosten und des Zeitplans für die Umsetzung der vorgeschlagenen Abwandlung (Änderungsvorschlag).

16.3. Wenn der Kunde den Änderungsvorschlag akzeptiert und mit ihm fortfahren möchte, wird er den Änderungsvorschlag gegenzeichnen, und der Zeitplan wird geändert, um die im akzeptierten Änderungsvorschlag beschriebenen Änderungen in Kraft zu setzen.

16.4. Speeki wird seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung unverändert nachkommen, bis der Änderungsvorschlag vom Kunden gemäß Klausel 15.3 genehmigt wurde.

 

17. Vertraulichkeitsverpflichtungen

17.1. Jede Partei muss die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich behandeln und von ihrem Personal verlangen, diese vertraulich zu behandeln.

17.2. Die empfangende Partei muss vertrauliche Informationen so sicher wie vernünftigerweise möglich aufbewahren, jedoch keinesfalls weniger sicher als die empfangende Partei ihre eigenen vertraulichen Informationen aufbewahrt.

17.3. Vertrauliche Informationen bleiben das alleinige Eigentum der offenlegenden Partei und dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei nicht an Dritte weitergegeben werden.

17.4. Eine Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur in Verbindung mit und zum Zweck der Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder der Ausübung ihrer Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung verwenden oder kopieren.

17.5. Es wird nicht davon ausgegangen, dass eine Partei gegen diese Klausel 16 verstößt, wenn die vertraulichen Informationen offengelegt werden:

(a) an Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer einer Partei, an die die Offenlegung erforderlich ist, um die Verpflichtungen dieser Partei zu erfüllen oder ihre Rechte im Rahmen dieses Abkommens auszuüben, und

(b) an die professionellen Berater einer Partei, jedoch nur insoweit, als dies für die Beratung oder den Schutz der Rechte der betreffenden Partei im Rahmen dieses Abkommens erforderlich ist,

und die empfangende Partei verpflichtet diese Empfänger, die Vertraulichkeit dieser vertraulichen Informationen in einer Weise zu wahren, die mit dieser Vereinbarung vereinbar ist.

17.6. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß dieser Klausel 17 überdauern die Kündigung, den Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung.

 

18. Datenverarbeitung, Schutz der Privatsphäre und personenbezogene Daten

18.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Kundeninhalte und andere Daten, die in die Liefergegenstände eingegeben werden, durch das Netzwerk von Speekiverarbeitet werden können:

(a) KI/Chatbot-Dienste;

(b) Übertragung, Aufzeichnung und Speicherung von Sprachdaten;

(c) Übersetzungsdienste;

(d) Text-zu-Sprache- und Sprache-zu-Text-Dienste; und

(e) Datenspeicherung.

Solche Unterauftragsverarbeiter dürfen personenbezogene Daten nur verarbeiten, um die Dienstleistungen zu erbringen, mit denen Speeki sie beauftragt hat, und es ist ihnen untersagt, personenbezogene Daten für andere Zwecke zu verwenden. Alle Unterauftragsverarbeiter, an die Speeki personenbezogene Daten weitergibt, müssen schriftliche Vereinbarungen mit Speeki getroffen haben, die vorschreiben, dass der Unterauftragsverarbeiter Bedingungen einhält, die im Wesentlichen dieser Klausel 18 entsprechen. Eine Liste der Unterauftragsverarbeiter von Speekifinden Sie auf derSeite"Speeki Unterauftragsverarbeiter".

18.2. Jede Partei stellt sicher, dass jede Erhebung, Nutzung, Offenlegung oder Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag:

(a) erfolgt nur in dem Umfang, der für die in diesem Abkommen festgelegten Zwecke, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Abkommen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist;

(b) alle für die betreffende Partei geltenden Datenschutzgesetze einhält; und

(c) in Bezug auf Speeki die Datenschutzrichtlinien des Unternehmens einhält, die Sie hier finden .

18.3. Ohne die Klausel 18.1 einzuschränken, wird jede Partei:

(a) die von der offenlegenden Partei im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei oder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen offenlegen;

(b) sicherzustellen, dass keine von einer Partei beauftragte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, die ihr im Rahmen dieses Abkommens zur Verfügung gestellt wurden, diese personenbezogenen Daten verwendet, offenlegt oder aufbewahrt, es sei denn, dies geschieht zum Zweck der Erfüllung der Pflichten dieser Person im Rahmen ihres Auftrags;

(c) alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten vor Missbrauch und Verlust sowie vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Änderung oder Offenlegung zu schützen;

(d) den angemessenen Anfragen der offenlegenden Partei nachzukommen:

(i) die Sicherheit, die Verwendung und die Offenlegung von personenbezogenen Daten, die der empfangenden Partei im Rahmen dieses Abkommens zur Verfügung gestellt werden;

(ii) den Zugang zu und die Berichtigung von solchen personenbezogenen Daten durch die Person, auf die sie sich beziehen, und

(iii) Beschwerden über den Umgang mit diesen personenbezogenen Daten;

(e) die offenlegende Partei so bald wie möglich zu benachrichtigen, nachdem die empfangende Partei davon Kenntnis erlangt hat, dass sie gesetzlich verpflichtet sein könnte, die ihr im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zu verwenden oder offenzulegen, und der offenlegenden Partei jede angemessene Unterstützung zu gewähren, um sich einer solchen Verwendung oder Offenlegung zu widersetzen oder ihr zu widersprechen;

(f) die offenlegende Partei auf ihre Kosten unverzüglich über jede tatsächliche oder vermutete Datenschutzverletzung in Bezug auf personenbezogene Daten zu benachrichtigen; und

(g) bei Beendigung oder Auslaufen dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund alle Kopien der personenbezogenen Daten, die sich auf diese Vereinbarung beziehen, unverzüglich an die offenlegende Partei zurückzugeben oder zu vernichten.

18.4. Sollten personenbezogene Daten oder wirtschaftlich sensible Informationen verloren gehen oder ohne die Genehmigung von Speekizugänglich gemacht werden, wird Speeki die in seinem Plan zur Reaktion auf Datenschutzverletzungen beschriebenen Schritte unternehmen, der unter Speeki Datenschutzbestimmungen zu finden ist .

 

19. Rechtsstreitigkeiten

19.1. Die Parteien müssen sich bemühen, alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, mit ihr in Zusammenhang stehen, mit ihr in Verbindung stehen oder sich aus ihr ergeben (eine Streitigkeit), durch Verhandlungen zwischen hochrangigen Vertretern der Parteien und, falls eine Lösung durch solche Verhandlungen nicht möglich ist, durch Mediation beizulegen.

19.2. Die Schlichtung wird von einem von den Parteien unabhängigen Schlichter durchgeführt, der von den Parteien einvernehmlich ernannt wird, oder, falls eine Einigung nicht zustande kommt, innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Streitanzeige einer Partei bei der anderen Partei:

(a) wenn der eingetragene Hauptsitz des Kunden in der südlichen Hemisphäre liegt, durch eine vom Singapore Mediation Centre(SMC) ernannte Person; und

(b) wenn der Kunde seinen eingetragenen Hauptsitz in der nördlichen Hemisphäre hat, durch eine vom Centre for Effective Dispute Resolution(CEDR) ernannte Person.

19.3. Für die Mediation gilt das SMC-Mediationsverfahren oder das CEDR-Muster-Mediationsverfahren (je nach Anwendbarkeit) in der jeweils gültigen Fassung, und die Parteien werden mit dem SMC/CEDR als Vermittler der Mediation uneingeschränkt zusammenarbeiten.

19.4. Voraussetzung für das Recht einer der Parteien, ein Schiedsverfahren oder einen Rechtsstreit einzuleiten, der nicht auf einstweiligen Rechtsschutz abzielt, ist, dass sie zunächst angeboten hat, die Streitigkeit gemäß dieser Klausel 19 zu schlichten.

 

20. Fristverlängerung

Wenn Speeki aus folgenden Gründen nicht in der Lage ist, eine der Dienstleistungen zu erbringen oder einen der Liefergegenstände innerhalb der für die Erbringung oder Lieferung festgelegten Zeit zu liefern:

(a) eine Verletzung dieser Vereinbarung durch den Kunden, einschließlich des Versäumnisses, Speeki Informationen, Zugang und Materialien zur Verfügung zu stellen, die von Speeki benötigt werden, um seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen;

(b) wenn sich eine in der Anlage enthaltene Annahme als falsch erweist;

(c) einen Änderungsvorschlag; oder

(d) ein anderer Faktor, der sich der Kontrolle von Speeki entzieht,

Speeki muss den Kunden schriftlich benachrichtigen, dass er nicht in der Lage ist, diese Dienstleistungen zu erbringen oder die Liefergegenstände innerhalb der angegebenen Zeit zu liefern, und die Zeit für die Erbringung dieser Dienstleistungen und/oder die Lieferung dieser Liefergegenstände wird so lange verlängert, wie dies vernünftigerweise erforderlich ist, damit Speeki diese Dienstleistungen erbringen und/oder diese Liefergegenstände liefern kann.

 

21. Aufhängung

21.1. Speeki kann den Zugang des Kunden zu den Liefergegenständen und deren Nutzung aussetzen, ohne dem Kunden oder Dritten gegenüber zu haften, wenn:

(a) der Kunde gegen eine seiner Verpflichtungen gemäß Klausel 8 (Verantwortlichkeiten und Einschränkungen des Kunden) verstößt;

(b) der Kunde nicht an den angemessenen Untersuchungen von Speekiin Bezug auf einen vermuteten Verstoß gegen die wesentlichen Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag mitwirkt;

(c) ein Angriff auf die Verbindungseinrichtungen, die zum Hosten oder für den Zugang zu den Liefergegenständen verwendet werden, einschließlich Hardware, Software, Netzwerke, Systeme, Gateways oder Dienste, erfolgt;

(d) Speeki durch ein Gesetz oder eine Regierungsbehörde dazu verpflichtet ist; oder

(e) ein anderes Ereignis eintritt, bei dem Speeki der Ansicht ist, dass eine Aussetzung eines seiner Dienste erforderlich ist, um die Interessen der laufenden Leistungserbringung und seiner Kunden zu schützen.

21.2. Speeki wird sich in angemessener Weise bemühen, den Kunden über eine solche Aussetzung so rechtzeitig zu informieren, wie dies unter den gegebenen Umständen möglich ist.

 

22. Beendigung aus wichtigem Grund

22.1. Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte kann jede Partei diese Vereinbarung jederzeit unter Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Tagen schriftlich gegenüber der anderen Partei kündigen, wenn:

(a) die andere Partei gegen eine ihrer wesentlichen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung zur Beseitigung des Verstoßes abstellt; oder

(b) die andere Partei von einem Insolvenzereignis betroffen ist.

22.2. Bei Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund erlöschen alle Rechte, Pflichten und Lizenzen der Parteien aus dieser Vereinbarung.

 

23. Wahrung der Rechte

Die Beendigung, der Abschluss oder das Auslaufen dieses Abkommens, gleich aus welchem Grund, hat keine Auswirkungen auf das Erlöschen oder eine sonstige Beeinträchtigung:

(a) alle Rechte der einen Partei gegenüber der anderen Partei, die:

(i) die vor dem Zeitpunkt der Beendigung, der Fertigstellung oder des Erlöschens aufgelaufen sind; und

(ii) sich anderweitig auf eine Verletzung oder Nichteinhaltung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die vor dem Zeitpunkt der Beendigung, des Abschlusses oder des Ablaufs entstanden sind, bezieht oder zu irgendeinem zukünftigen Zeitpunkt entstehen kann; und

(b) die Bestimmungen dieses Abkommens, die ihrer Natur nach die Beendigung überdauern.

 

24. Definitionen und Auslegung

24.1. In diesem Abkommen:

Beratungsdienste sind die Beratungsdienste, die Anleitung, die Führung und das Coaching, die Speeki für die Entwicklung und Verbesserung der Corporate Governance und des Compliance-Programms bereitstellt, wie im Anhang beschrieben, und die dem Kunden von Speeki im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden sollen.

Geschäftstag bedeutet Montag bis Freitag (einschließlich), ausgenommen gesetzliche Feiertage in der Stadt, in der die Vertragspartei Speeki ihren Sitz hat;

Änderungsvorschlag hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Klausel 16.2 (Zusätzliche Arbeiten) gegeben wird;

Vertrauliche Informationen in Bezug auf eine Partei sind Informationen vertraulicher Art, einschließlich Informationen über ihr Geschäft, ihren Betrieb, ihre Strategie, ihre Verwaltung, ihre Technologie, ihre Angelegenheiten, ihre Kunden, ihre Mitarbeiter, ihre Auftragnehmer oder ihre Lieferanten, jedoch keine Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, es sei denn, sie wurden durch einen Vertrauensbruch bekannt;

Datum des Inkrafttretens ist das im Anhang angegebene Datum des Inkrafttretens;

Kundeninhalte sind alle Daten, Dateianhänge, Texte, Bilder, persönliche Daten oder andere Inhalte, die hochgeladen oder übermittelt werden, oder ein Bericht oder andere Inhalte, die aus solchen Inhalten generiert werden, unter Verwendung eines Software-Liefergegenstandes und die von Speeki im Auftrag des Kunden verarbeitet werden. Zur Klarstellung: Kundeninhalte umfassen keine Nutzungs-, statistischen oder technischen Informationen, die den tatsächlichen Inhalt der Kundeninhalte nicht offenbaren;

Datenschutzgesetze sind alle weltweit geltenden Gesetze zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre, die für die jeweilige Partei in ihrer Rolle bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Vereinbarung gelten;

Liefergegenstand ist ein Gegenstand (ob Software, Dokumentation, Inhalt oder sonstiges), der entweder im Leistungsverzeichnis als Liefergegenstand beschrieben ist oder aus der Erbringung einer Dienstleistung resultiert und dem Kunden von Speeki im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt wird;

Vorhandene Materialien sind alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens vorhandenen Materialien des Kunden, die in die zu liefernden Produkte integriert sind, sowie alle anderen Materialien, die Speeki vom Kunden im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt werden oder zur Verfügung gestellt werden müssen;

Insolvenzereignis bedeutet in Bezug auf eine natürliche oder juristische Person, dass sie ihre Geschäftstätigkeit eingestellt hat oder dass ein Konkursverwalter, Prüfer, Zwangsverwalter, Verwalter oder Geschäftsführer für ihr gesamtes Vermögen oder die Mehrheit ihrer Unternehmen bestellt wurde oder dass sie zahlungsunfähig geworden ist oder in Liquidation gegangen ist (es sei denn, eine solche Liquidation dient dem Zweck einer solventen Rekonstruktion oder eines Zusammenschlusses), sich mit ihren Gläubigern im Allgemeinen geeinigt hat oder anderweitig nicht in der Lage war, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder dass ein ähnliches Ereignis infolge von Schulden eingetreten ist;

Rechte an geistigem Eigentum sind Urheberrechte, alle Rechte, die durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder Billigkeitsrecht in Bezug auf Erfindungen (einschließlich Patente) übertragen werden, eingetragene und nicht eingetragene Marken, eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmuster, Software, Quellcode und Schaltkreis-Layouts, Urheberpersönlichkeitsrechte, vertrauliche Informationen und alle anderen Rechte, die sich aus einer geistigen Tätigkeit in den Bereichen Industrie, Wissenschaft, Literatur oder Kunst ergeben;

Lizenzen sind die Lizenzen, die Speeki dem Kunden gemäß Klausel 7.4 (Lizenzen und Eigentum an geistigen Eigentumsrechten) gewährt;

Personenbezogene Daten sind Informationen, Daten oder Meinungen (einschließlich Informationen oder Meinungen, die Teil einer Datenbank sind), die Speeki direkt oder indirekt vom oder im Namen des Kunden offengelegt, geliefert oder zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, ob sie wahr sind oder nicht und ob sie in materieller Form aufgezeichnet sind oder nicht, über eine Person, die aus diesen Informationen, Daten oder Meinungen oder aus anderen Informationen, Daten oder Meinungen, die Speeki direkt oder indirekt vom oder im Namen des Kunden offengelegt, geliefert oder zur Verfügung gestellt wurden, identifiziert werden kann;

Preis ist die Gesamtsumme der vom Kunden an Speeki zu zahlenden Gebühren für die Dienstleistungen und die im Zeitplan aufgeführten Leistungen;

Der Begriff "Umsatzsteuer" bezeichnet alle Verkaufs-, Nutzungs-, Dienstleistungs-, Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungssteuern, Verbrauchssteuern, Abgaben oder ähnliche Steuern oder Abgaben in einem Land, die auf einen im Zusammenhang mit dem Kauf von Waren oder Dienstleistungen zu zahlenden Betrag erhoben werden;

Liste bedeutet die beigefügte Liste der Vertragsdetails;

Dienstleistungen sind die in der Liste ausgewählten und beschriebenen Dienstleistungen und können Beratungsdienste, Speeki Soziales und Installation, Anpassung und zusätzliche Dienstleistungen umfassen; und

Speeki Social ist ein Service, der Social Listening und ESG-Fachwissen zusammenbringt, um die Compliance-Programme der Kunden durch praktische Erkenntnisse zu ergänzen.

24.2. Für dieses Abkommen gelten die folgenden Auslegungsregeln, sofern keine gegenteilige Absicht erkennbar ist:

(a) Die Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieses Abkommens;

(b) der Singular schließt den Plural ein und umgekehrt;

(c) Wörter, die geschlechtsneutral oder geschlechtsspezifisch sind, schließen jedes Geschlecht ein;

(d) ein mit einem Großbuchstaben beginnender Begriff oder Ausdruck, der in dem Abkommen definiert ist, hat die Bedeutung, die ihm in diesem Abkommen gegeben wird;

(e) Wenn ein Wort oder ein Satz eine bestimmte Bedeutung hat, haben andere Wortteile und grammatikalische Formen dieses Wortes oder Satzes eine entsprechende Bedeutung;

(f) "umfasst" bedeutet ohne Einschränkung;

(g) eine Bezugnahme auf:

(i) eine Person umfasst eine natürliche Person, eine Personengesellschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen, eine Behörde, eine Vereinigung, eine Körperschaft oder eine andere juristische Person;

(ii) eine Partei schließt ihre Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger ein;

(iii) ein Dokument alle Änderungen zu diesem Dokument enthält;

(iv) Dieses Abkommen umfasst alle Anhänge und Anlagen;

(v) eine andere Vereinbarung als diese umfasst eine Zusage oder eine rechtlich durchsetzbare Vereinbarung oder Absprache, unabhängig davon, ob sie schriftlich vorliegt oder nicht; und

(vi) ein Geldbetrag ist in US-Dollar angegeben, es sei denn, der Preis kann im Anhang in einer anderen Währung angegeben werden;

(h) eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen bindet sie gesamtschuldnerisch;

(i) wenn der Tag, an dem etwas zu tun ist, kein Geschäftstag ist, muss diese Handlung am folgenden Geschäftstag vorgenommen werden, und

(j) keine Auslegungsregel zum Nachteil einer Partei angewandt wird, weil diese Partei für die Ausarbeitung dieses Abkommens oder eines Teils davon verantwortlich war.

 

25. Inkonsistenz

Wenn es eine Unstimmigkeit zwischen:

(a) diese Bedingungen;

(b) den Anhang; und

(c) alle sonstigen Anlagen, Anhänge und sonstigen Dokumente, die durch Verweis in dieses Abkommen aufgenommen wurden,

die Rangfolge zwischen ihnen entspricht der oben aufgeführten absteigenden Reihenfolge.

 

26. Allgemein

26.1. Abtretung - Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Speeki zu übertragen, abzutreten, zu belasten oder mit einer Hypothek zu belasten, wobei die Zustimmung nicht unbillig verweigert werden darf.

26.2. Weitere Zusicherungen - Jede Partei muss auf angemessenes Verlangen der anderen Partei alles tun, was vernünftigerweise erforderlich ist, um diesen Vertrag und die darin vorgesehenen Transaktionen in Kraft zu setzen. Dies umfasst unter anderem die Unterzeichnung von Dokumenten.

26.3. Keine Vertretung oder Partnerschaft - Keine der Bestimmungen dieser Vereinbarung ist so zu verstehen, dass eine der Parteien als Vertreter, Partner oder Joint-Venture-Partner der anderen Partei auftritt.

26.4. Verzicht und Änderung - Eine Bestimmung oder ein Recht, das im Rahmen dieser Vereinbarung geschaffen wurde, kann nicht geändert werden:

(a) nur in schriftlicher Form mit Unterschrift der Partei, die den Verzicht erklärt, oder

(b) nur in einem von den Parteien unterzeichneten Schriftstück geändert werden.

26.5. Trennbarkeit - Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung in einer Rechtsordnung ungültig oder nicht durchsetzbar ist:

(a) sie in dieser Gerichtsbarkeit im Umfang der Ungültigkeit oder Unvollstreckbarkeit aufgehoben oder abgetrennt werden muss und

(b) dieser Umstand die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung oder der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

26.6. Keine Rechte Dritter - Diese Vereinbarung überträgt Dritten keine Rechte zur Durchsetzung von Bestimmungen dieser Vereinbarung.

26.7. Dienstleistungsvertrag - Dieser Vertrag ist ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen und kein Vertrag über den Verkauf von Waren. Die Parteien vereinbaren, dass die Gesetze über den Verkauf von Waren oder im Wesentlichen ähnliche Gesetze, die in der jeweiligen Rechtsordnung erlassen wurden, sowie die Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf nicht für diesen Vertrag oder die Rechte und Pflichten der Parteien aus diesem Vertrag gelten.

26.8. Vollständige Vereinbarung - Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren Vereinbarungen über ihren Gegenstand und stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar.

26.9. Geltendes Recht - Diese Vereinbarung und alle Ansprüche oder Klagegründe (ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder Gesetz), die auf dieser Vereinbarung oder der Aushandlung, Ausführung oder Erfüllung dieser Vereinbarung beruhen, sich daraus ergeben oder sich darauf beziehen, unterliegen den Gesetzen der im Anhang angegebenen Gerichtsbarkeit, einschließlich der Verjährungsfristen, und werden in Übereinstimmung mit diesen durchgesetzt. Jede Partei unterwirft sich unwiderruflich und bedingungslos der Gerichtsbarkeit der in der Anlage genannten Gerichtsbarkeit.

26.10. Mitteilungen - Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und können persönlich, per Post oder in digitaler Form an die im Anhang aufgeführten Adressen der Parteien oder an eine andere Adresse, die eine Partei der anderen Partei von Zeit zu Zeit schriftlich mitteilt, zugestellt werden. Eine Benachrichtigung oder Mitteilung gilt als zugegangen:

(a) bei persönlicher Übergabe oder in digitaler Form mit dem Eingang beim Empfänger; und

(b) im Falle der Entsendung drei Tage nach dem Versand,

Wird eine Mitteilung oder eine sonstige Mitteilung an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, oder nach 17.00 Uhr an einem Geschäftstag persönlich zugestellt, so gilt diese Mitteilung oder Mitteilung als um 9.00 Uhr des folgenden Geschäftstages beim Empfänger eingegangen.

26.11. Ausfertigungen - Diese Vereinbarung kann gleichzeitig in zwei oder mehr Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt und die alle ein und dieselbe Urkunde darstellen.