Partnervereinbarung
SPEEKI PARTNERVEREINBARUNG (BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN)
Hintergrund:
A. Speeki ist der Eigentümer einer Softwareplattform, die es den Mitarbeitern, Partnern und Lieferanten eines Unternehmens ermöglicht, diesem Unternehmen Bedenken oder Fehlverhalten auf sichere und schnelle Weise zu melden. Die Software-Plattform wird von Speeki gehostet, wobei der Zugriff auf bestimmte Funktionen über eine Website oder eine mobile Anwendung erfolgt und von festgelegten Zugriffsstufen abhängt.
B. Speeki ist auch Eigentümer eines interaktiven Schulungsprogramms, das dazu verwendet werden kann, den Mitarbeitern eines Unternehmens gezielte, auf Verantwortung basierende Inhalte zu vermitteln. Das Schulungsprogramm wird in der Regel über das bestehende Lernmanagementprogramm einer Organisation bereitgestellt.
C. Der Partner möchte ein beschränkter Vertreter von Speeki werden:
(i) potenzielle Kunden der Dienste von Speekian Speeki zu verweisen und weiterzuleiten; und/oder
(ii) die Dienste von Speekizu bewerben und an Endverbraucher weiterzuverkaufen.
D. Speeki möchte den Partner als Referrer und/oder Wiederverkäufer zu den folgenden Bedingungen und wie im Anhang dargelegt (zusammen der Vertrag) autorisieren und ernennen.
Vereinbarte Bedingungen:
VERWEISERSPEZIFISCHE BEGRIFFE
1. Ernennung des Referenten
Speeki ernennt den Partner zu seinem nicht-exklusiven, eingeschränkten Vertreter im Gebiet mit dem alleinigen Zweck, potenzielle Kunden an Speeki zu verweisen.
2. Verpflichtungen des Referenten
2.1. Der Referrer wird:
(a) sich in angemessener Weise bemühen, Speeki und seine Dienste bei potenziellen Kunden zu unterstützen und zu bewerben; und
(b) potenzielle Kunden an Speeki zu verweisen:
(i) Ausfüllen eines Empfehlungsformulars für den betreffenden potenziellen Kunden; und
(ii) eine förmliche Vorstellung zwischen dem betreffenden potenziellen Kunden und Speeki per Telefonkonferenz, persönlichem Treffen oder per E-Mail, wobei die Form der Vorstellung zwischen Speeki und dem Referrer vereinbart wird.
2.2. Innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt eines Empfehlungsformulars von Speekiwird Speeki den Empfehlenden benachrichtigen, wenn der potenzielle Kunde:
(a) ist ein aktives Blei, das eine Einheit ist, die:
(i) ist bereits in der Interessentendatenbank von Speekienthalten;
(ii) innerhalb der letzten 3 Monate von einem Speeki Vertriebsmitarbeiter oder autorisierten Partner kontaktiert wurde; und
(iii) den Wunsch geäußert hat, mehr über Speeki und seine Dienste zu erfahren;
(b) bereits von einem Dritten an Speeki verwiesen wurde; oder
(c) ein bestehender Speeki Kunde ist,
und wenn innerhalb dieses Zeitraums keine solche Mitteilung von Speeki erfolgt, wird der Interessent
BezogenerKunde.
2.3. Der Referrer stimmt zu, dass der Referrer hat:
(a) die Behörde, in deren Namen die Verweisung erfolgt, und
(b) den potenziellen Erhalt von Gebühren im Rahmen dieses Abkommens offengelegt,
Jeder Interessent wird auf Speeki verwiesen.
2.4. Der Werber sichert zu und gewährleistet, dass der Werber keinen Interessenkonflikt mit einem geworbenen potenziellen Kunden oder mit Speeki hat, wenn er eine Zahlung gemäß dieser Vereinbarung erhält.
3. Gebühren und Zahlungsbedingungen des Empfehlers
3.1. Die an den Referrer zu zahlenden Gebühren werden wie folgt berechnet:
X% der Nettoeinnahmen für Dienstleistungen, die von Speeki an einen geworbenen Kunden verkauft wurden, nachdem Speekidas Empfehlungsformular für diesen geworbenen Kunden vom Werber erhalten hat, vorausgesetzt, die vom geworbenen Kunden bestellten Dienstleistungen wurden abgeschlossen, vom geworbenen Kunden angenommen und vollständig bezahlt. Nettoeinnahmen sind der Bruttobetrag, der dem Referred Customer von Speeki in Rechnung gestellt wird, abzüglich Steuern, Erstattung von Kosten oder Auslagen und/oder Abschreibung von Forderungen.
3.2. Speeki zahlt dem Referrer die in Klausel 3.1 genannte Gebühr innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum, an dem die Zahlung des Referred-Kunden bei Speeki eingegangen ist. Die Gebühren werden schrittweise gezahlt, sobald die Zahlungen des geworbenen Kunden bei Speeki eingegangen sind.
3.3. Zur Erleichterung der Ausstellung von vom Empfänger erstellten Steuerrechnungen gemäß den Anforderungen des GST-Gesetzes vereinbaren die Parteien, dass Speeki als Empfänger Steuerrechnungen für die Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung ausstellt.
3.4. Der Referrer:
(a) erklärt sich damit einverstanden, dass er keine Steuerrechnungen für Lieferungen im Rahmen dieses Abkommens ausstellen wird, und
(b) bestätigt, dass er derzeit für die GST registriert ist, und dass er Speeki benachrichtigen wird, wenn der Referrer nicht mehr registriert ist.
3.5. Speeki:
(a) bestätigt, dass er derzeit für die GST registriert ist und dass er den Referrer benachrichtigen wird, wenn Speeki nicht mehr registriert ist oder wenn er eine der Anforderungen in Bezug auf die Ausstellung von vom Empfänger erstellten Steuerrechnungen gemäß dem GST-Gesetz nicht mehr erfüllt;
(b) verpflichtet sich, dem Referrer eine Kopie der Steuerrechnung auszustellen, auf der die GST-Registrierungsnummer des Referrers und Speeki vermerkt sind; und
(c) stellt dem Referrer Kopien aller Rechnungen zur Verfügung, die an die Referred Customers ausgestellt wurden, als einziger Nachweis für die im Rahmen dieses Vertrags fälligen und zahlbaren Gebühren, zusammen mit der entsprechenden Steuerrechnung.
3.6. Sollten sich die Anforderungen für die Ausstellung von Steuerrechnungen durch den Empfänger nach dem GST-Gesetz ändern, vereinbaren die Parteien, nach Treu und Glauben Verhandlungen aufzunehmen, um diese Klausel zu ändern, damit diese Änderungen wirksam werden.
3.7. Alle Zahlungen, die von Speeki an den Referrer im Rahmen dieser Vereinbarung zu leisten sind, werden per direkter Einzahlung oder elektronischer Überweisung direkt auf das Bankkonto des Partners geleistet, dessen Einzelheiten im Anhang aufgeführt sind, und zwar auf der Basis der am selben Tag verfügbaren Mittel, und die Zahlungen gelten an dem Tag als eingegangen, an dem die Zahlung von Speeki geleistet wird, es sei denn, die Zahlung wird nicht eingelöst; in diesem Fall gilt die Zahlung erst als eingegangen, wenn der Referrer freigegebene Mittel erhalten hat.
4. Steuern
4.1. Alle Beträge, die von Speeki an den Referrer im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlen sind, verstehen sich exklusive GST. Soweit eine im Rahmen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung erbrachte Leistung eine steuerpflichtige Leistung ist, erhöht sich das Entgelt für diese Leistung um einen Betrag, der dem Entgelt multipliziert mit dem GST-Satz entspricht, der für die Leistung erhoben wird.
4.2. Alle Zahlungen, die Speeki im Rahmen dieser Vereinbarung an den Referrer leistet, erfolgen ohne Einbehalt oder Abzug von Steuern, es sei denn, ein solcher Einbehalt oder Abzug ist gesetzlich vorgeschrieben.
4.3. Falls Speeki gesetzlich dazu verpflichtet ist, einen Abzug oder Einbehalt für oder aufgrund von Steuern von einem Betrag vorzunehmen, der aufgrund dieser Vereinbarung zu zahlen ist, wird Speeki dem Referrer unverzüglich eine Steuerbescheinigung für den abgezogenen oder einbehaltenen Betrag vorlegen.
SPEZIFISCHE BEDINGUNGEN FÜR WIEDERVERKÄUFER
5. Ernennung eines Wiederverkäufers
5.1. Speeki ernennt den Partner zu seinem nicht-exklusiven, eingeschränkten Vertreter im Gebiet für den alleinigen Zweck des Verkaufs der Dienstleistungen von Speekian Endkunden.
5.2. Endbenutzerkunden, die die Dienste von Speekivom Wiederverkäufer erwerben, zahlen einen vom Wiederverkäufer festgelegten Preis und überweisen die Zahlung für diese Dienste an den Wiederverkäufer. Die Nutzung der Dienste durch den Endbenutzer-Kunden unterliegt der Annahme der geltenden Nutzungsbedingungen oder anderer von Speeki vorgegebener Vereinbarungen durch den Kunden. Der Wiederverkäufer ist nicht Eigentümer oder Lizenzgeber der Dienstleistungen und darf seinen Kunden die Dienstleistungen nur im Rahmen des Lizenzmodells und anderer nichtpreislicher Bedingungen anbieten, die ausdrücklich von Speeki festgelegt wurden.
5.3. Zur Klarstellung: Speeki kann einer Person den Zugang zu den Diensten oder das Recht auf deren Nutzung verweigern, wenn diese Person die geltenden Nutzungsbedingungen oder andere von Speeki vorgegebene Vereinbarungen nicht akzeptiert oder nicht einhält.
6. Die Verpflichtungen des Wiederverkäufers
6.1. Bestellanforderungen - Soweit Speeki seine Dienste für den Wiederverkauf zur Verfügung stellt, kann der Wiederverkäufer diese Dienste für den Wiederverkauf bestellen, indem er die hier dargelegten Anweisungen befolgt . Der Wiederverkäufer muss alle angeforderten Informationen zur Verfügung stellen, einschließlich der Identität des Endbenutzers, der Geschäfts- und E-Mail-Adressen des Endbenutzers und der spezifischen Abonnements und anderen Dienste, die vom Wiederverkäufer weiterverkauft werden sollen(Wiederverkäuferauftrag). Alle diese Informationen müssen korrekt und vollständig sein und gutgläubige Bestellungen wiedergeben, die der Wiederverkäufer von Endkunden erhalten hat. Bestellungen von Wiederverkäufern sind, sobald sie erteilt wurden, nicht mehr stornierbar.
6.2. Eingeschränktes Weiterverkaufsrecht - Speeki gewährt dem Wiederverkäufer ein einmaliges, nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, die in der Wiederverkäufer-Bestellung angegebenen Dienste an den in der Wiederverkäufer-Bestellung angegebenen Endnutzer weiterzuverkaufen, und zwar ausschließlich zur Nutzung durch diesen Endnutzer in Übereinstimmung mit der Speeki Kundenvereinbarung. Dieses Recht zum Weiterverkauf gilt nicht für andere Endnutzer oder andere Dienstleistungen (einschließlich eines Verkaufs an eine verbundene Partei oder eines späteren, zusätzlichen oder erneuten Verkaufs an denselben Endnutzer).
6.3. Bedingungen für Endbenutzer - jede Nutzung und jeder Empfang der Dienste durch Endbenutzer unterliegt der Speeki Kundenvereinbarung, und der Wiederverkäufer darf nicht versuchen, andere Bedingungen in Bezug auf die Nutzung oder den Empfang der Dienste durch den Endbenutzer aufzuerlegen. Der Reseller ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass jeder Endnutzer die Speeki Kundenvereinbarung rechtsverbindlich abschließt. Dies kann den Reseller dazu verpflichten:
(a) jeden Endnutzer darüber zu informieren, dass die Dienste der Speeki Kundenvereinbarung unterliegen und dass der Endnutzer durch die Bestellung beim Wiederverkäufer der Speeki Kundenvereinbarung zustimmt;
(b) entweder eine Kopie der Kundenvereinbarung Speeki oder einen Link zu dieser Vereinbarung in jedes Angebots- und Bestellformular aufzunehmen, das der Wiederverkäufer an den Endverbraucher ausgibt; und
(c) von jedem Endbenutzer eine schriftliche Bestätigung der Annahme des Speeki Kundenvertrags zu erhalten, bevor der Reseller die Bestellung annimmt oder die Dienstleistungen liefert, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Der Wiederverkäufer muss Speeki innerhalb von 5 Geschäftstagen nach Erhalt der Bestätigung durch den Endkunden einen Nachweis über die Annahme durch den Endkunden vorlegen.
Der Wiederverkäufer muss Speeki unverzüglich über jeden bekannten oder vermuteten Verstoß gegen die Speeki Kundenvereinbarung oder eine andere unbefugte Nutzung der Dienste informieren und Speeki bei der Durchsetzung der Bedingungen der Speeki Kundenvereinbarung unterstützen.
7. Preisgestaltung, Zahlung und Lieferung
7.1. Speeki wird dem Wiederverkäufer von Zeit zu Zeit die Preise für die vom Wiederverkäufer an Speeki zu zahlenden Dienstleistungen zur Verfügung stellen, in der Regel in jährlichen Preislisten. Der Wiederverkäufer kann nach eigenem Ermessen die Preise für die von den Endnutzern zu zahlenden Dienstleistungen nach oben oder unten anpassen.
7.2. Die Zahlung des Wiederverkäufers an Speeki ist fällig, wenn der Wiederverkäufer die Wiederverkäufer-Bestellung an Speeki sendet, und diese Zahlung ist nicht erstattungsfähig und nicht stornierbar. Der Wiederverkäufer trägt das gesamte Risiko der Nichtbezahlung durch die Endkunden und ist allein für alle Kosten und Ausgaben des Wiederverkäufers verantwortlich.
7.3. Alle Zahlungen, die der Wiederverkäufer im Rahmen dieser Vereinbarung an Speeki zu leisten hat, erfolgen durch direkte Einzahlung oder elektronische Überweisung direkt auf das Bankkonto von Speeki, dessen Einzelheiten im Anhang aufgeführt sind, und zwar auf der Basis der am selben Tag verfügbaren Mittel, und die Zahlungen gelten an dem Tag als eingegangen, an dem der Wiederverkäufer die Zahlung leistet, es sei denn, die Zahlung wird nicht eingelöst; in diesem Fall gilt die Zahlung erst dann als eingegangen, wenn die freigegebenen Mittel bei Speeki eingegangen sind.
7.4. Nach Erhalt der Zahlung durch Speekiliefert Speeki den entsprechenden Software-Lizenzschlüssel, die Anmeldeinformationen für den gehosteten Dienst oder andere Informationen, die für die Endbenutzer erforderlich sind, um die entsprechenden Dienste zu nutzen oder darauf zuzugreifen, direkt an den in der Wiederverkäufer-Bestellung angegebenen Lieferkontakt in Übereinstimmung mit den Standard-Lieferverfahren von Speeki. Wenn Speeki die Lizenzschlüssel oder Logins an den Wiederverkäufer liefert, erklärt sich der Wiederverkäufer damit einverstanden, diese direkt an den in der Wiederverkäufer-Bestellung angegebenen Endbenutzer zu liefern und die Software, die gehosteten Dienste oder andere Dienste in keiner Weise zu nutzen oder darauf zuzugreifen. Der Reseller muss alle Lizenzschlüssel oder Logins unverzüglich nach der Auslieferung an den Endnutzer löschen.
8. Steuern
8.1. Alle Beträge, die der Wiederverkäufer im Rahmen dieser Vereinbarung an Speeki zu zahlen hat, verstehen sich zuzüglich der GST. Soweit eine im Rahmen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung erbrachte Leistung eine steuerpflichtige Leistung ist, erhöht sich das Entgelt für diese Leistung um einen Betrag, der dem Entgelt multipliziert mit dem GST-Satz entspricht, der für die Leistung gilt.
8.2. Alle Zahlungen, die der Wiederverkäufer im Rahmen dieses Vertrags an Speeki zu leisten hat, erfolgen ohne Einbehalt oder Abzug von Steuern, es sei denn, ein solcher Einbehalt oder Abzug ist gesetzlich vorgeschrieben.
8.3. Wenn der Wiederverkäufer gesetzlich verpflichtet ist, einen Abzug oder Einbehalt für oder aufgrund von Steuern von einem Betrag vorzunehmen, der von ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlen ist, muss der Wiederverkäufer zusammen mit dieser Zahlung einen zusätzlichen Betrag zahlen, so dass Speeki den vollen Betrag erhält, den er erhalten hätte, wenn kein Abzug oder Einbehalt erforderlich gewesen wäre.
8.4. Eine von Speeki ausgestellte Steuerrechnung ersetzt alle früheren Kostenvoranschläge und Angebote.
BEDINGUNGEN, DIE FÜR ALLE PARTNER GELTEN
9. Begriff
Die Laufzeit dieses Abkommens:
(a) beginnt am Tag des Inkrafttretens; und
(b) läuft weiter, bis er von einer der beiden Parteien gemäß den vorliegenden Bedingungen gekündigt wird.
10. Verhältnis der Parteien zueinander
10.1. Unabhängige Auftragnehmer - Die Beziehung zwischen den Parteien ist zu jeder Zeit die eines unabhängigen Auftragnehmers. Durch diese Vereinbarung wird kein Arbeitsverhältnis, keine Partnerschaft oder ein Joint Venture begründet, und der Partner darf sich zu keinem Zeitpunkt als mit Speeki in irgendeiner Weise verbunden darstellen, außer als unabhängiger Empfehlungsgeber oder unabhängiger Verkaufsvertreter.
10.2. Identifikation als Partner - Der Partner darf sich als Speeki Partner nur in Verbindung mit der Werbung und Weiterempfehlung von Speeki und seinen Dienstleistungen und/oder dem Wiederverkauf der Dienstleistungen durch den Wiederverkäufer identifizieren. Der Partner darf keine Marke, kein Logo und keine Dienstleistungsmarke von Speeki verwenden, es sei denn, dies ist in den Richtlinien für die Verwendung von Markenzeichen von Speekierlaubt. Der gesamte Geschäftswert, der sich aus der Nutzung der Marken, Logos oder Dienstleistungsmarken von Speekidurch den Partner ergibt, geht auf Speeki über.
10.3. Partnerprogramm-Kategorien - im Programmplan wird angegeben, welche Programmkategorie für den Partner gilt. Jede Programmkategorie sieht verschiedene Stufen von Vorteilen, Unterstützung und Verpflichtungen für Partneraktivitäten vor. Einzelheiten dazu finden Sie unter https://www.speeki. com/support.
10.4. Keine Nutzungsrechte - Nur der Endnutzer der Dienste darf die Dienste nutzen. Der Partner ist nicht berechtigt, die im Rahmen dieser Vereinbarung weiterverkauften Dienste zu seinem eigenen Vorteil zu nutzen. Soweit der Wiederverkäufer Zugang zu den Diensten erhält, einschließlich des Zugangs zu oder der Nutzung einer Demoversion der Dienste, gelten für den Partner alle Lizenzbeschränkungen und -bedingungen, die in der Kundenvereinbarung Speeki enthalten sind.
10.5. Beziehungen zu Endkunden - Der Partner erklärt sich damit einverstanden, nicht als Vertreter oder Angestellter von Speeki aufzutreten und stimmt zu, dass Speeki die primäre Kontrolle über jegliche Kommunikation mit Endkunden bezüglich der Dienstleistungen hat, nachdem ein Empfehlungsformular oder eine Wiederverkäufer-Bestellung eingereicht wurde. Der Partner darf im Namen von Speeki keine Zusicherungen in Bezug auf Speeki machen und keine Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf Preise, Lieferbedingungen, Leistungen, Zahlungsbedingungen oder andere Verkaufsbedingungen gegenüber potenziellen Kunden abgeben. Der Partner verpflichtet sich, keine betrügerischen, irreführenden, illegalen oder unethischen Praktiken anzuwenden und alle geltenden Gesetze in allen anwendbaren Gerichtsbarkeiten einzuhalten (einschließlich US-Embargo- und Sanktionsbestimmungen und Verbote des Exports für bestimmte Endanwendungen oder an bestimmte Endnutzer).
10.6. Keine Befugnis zur Bindung - Der Partner ist nicht befugt, Speeki durch Verträge, Erklärungen, Vereinbarungen, Handlungen oder Urkunden, die Speeki oder seine Dienstleistungen betreffen, zu binden.
11. Eigentum an Rechten des geistigen Eigentums
Alle Rechte am geistigen Eigentum und alle Rechte, Titel und Anteile an den Diensten und an den Marken, Logos, Dienstleistungsmarken und Werbematerialien von Speekiverbleiben bei Speeki und es wird kein Anteil oder Eigentum an den Partner übertragen.
12. Garantien
12.1. Alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen, Bedingungen, Garantien und Bestimmungen, die nicht in diesem Vertrag enthalten sind, sind von diesem Vertrag ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
12.2. Zur Klarstellung: Alle Verpflichtungen, Garantien, Bedingungen und Konditionen, die von Speeki in Bezug auf die Nutzung und den Erhalt der Dienste angeboten werden, werden direkt von Speeki gegenüber dem Endnutzer im Rahmen und in Übereinstimmung mit der Speeki Kundenvereinbarung abgegeben und erstrecken sich nicht auf den Partner.
12.3. Wenn das Gesetz eine ausschließbare bedingte Garantie impliziert oder auferlegt, die begrenzt werden kann, ist die Haftung von Speekito the Partner für die Verletzung dieser bedingten Garantie begrenzt, so dass Speeki sich dazu entscheiden kann:
(a) bei Dienstleistungen: die erneute Erbringung der Dienstleistungen oder die Zahlung der Kosten für die erneute Erbringung der Dienstleistungen; oder
(b) bei Waren: den Ersatz der Ware oder die Lieferung einer gleichwertigen Ware oder die Übernahme der Kosten für den Ersatz der Ware oder den Erwerb einer gleichwertigen Ware.
13. Verkaufsunterstützung
Während der gesamten Vertragslaufzeit stellt Speeki dem Partner über support[at]speeki.com und/oder https://www.speeki.com/support den folgenden Vertriebssupport zur Verfügung
(a) Antworten auf Fragen zur möglichen Nutzung der Dienste durch einen potenziellen Kunden;
(b) Behandlung von Problemen oder Fragen, die bei der Demonstration der Dienste durch den Partner auftreten können;
(c) dem Partner Benachrichtigungen oder Aktualisierungen über neue Funktionen zukommen zu lassen; und
(d) allgemeine Beratung und Anleitung zu den Produkten und Dienstleistungen von Speeki.
14. Ansprüche von Dritten
14.1. Speeki wird:
(a) alle Ansprüche Dritter gegen den Partner wegen der Verletzung von Patenten, Marken, Urheberrechten oder Geschäftsgeheimnissen in Singapur, den Vereinigten Staaten, Australien oder Neuseeland durch die Dienste abzuwehren oder nach eigenem Ermessen beizulegen; und
(b) ein rechtskräftiges Urteil gegen den Partner in Bezug auf einen solchen Anspruch oder einen von Speeki im Namen des Partners abgeschlossenen Vergleich zu zahlen, vorausgesetzt, der Partner:
(i) benachrichtigt Speeki unverzüglich über jeden solchen Anspruch;
(ii) Speeki die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder Beilegung des Anspruchs gibt;
(iii) mit Speeki bei der Verteidigung und/oder Beilegung der Forderung in vollem Umfang zusammenarbeitet; und
(iv) keine Maßnahmen ergreift, die die Fähigkeit von Speekibeeinträchtigen könnten, sich gegen die Forderung zu verteidigen.
14.2. Wenn alle oder ein Teil der Dienste Gegenstand einer Klage wegen Rechtsverletzung sind oder nach Ansicht von Speeki wahrscheinlich werden(betroffener Dienst), kann Speeki nach eigenem Ermessen:
(a) dem Partner das Recht verschaffen, den betroffenen Dienst zu bewerben oder weiterzuverkaufen;
(b) den betroffenen Dienst durch eine andere geeignete Software ersetzen; oder
(c) den betroffenen Dienst so zu ändern, dass er nicht mehr rechtsverletzend ist.
14.3. Speeki hat keine Entschädigungs- oder sonstigen Verpflichtungen, soweit ein Anspruch auf der Grundlage von:
(a) Nichtnutzung eines von Speeki bereitgestellten Updates, wenn die Rechtsverletzung durch die Nutzung des Updates hätte vermieden werden können;
(b) die Kombination, der Betrieb oder die Nutzung der Dienste mit anderen Produkten oder Materialien, die nicht von Speeki zur Verfügung gestellt werden, wenn eine solche Verletzung ohne eine solche Kombination, einen solchen Betrieb oder eine solche Nutzung vermieden worden wäre;
(c) die Nutzung der Dienste durch den Partner in einer Weise, die nicht mit den geltenden Bedingungen übereinstimmt; oder
(d) Modifikationen, Änderungen oder Erweiterungen an den Dienstleistungen, die nicht von Speeki durchgeführt oder ausdrücklich genehmigt wurden.
14.4. Diese Klausel 14 regelt die gesamte Haftung und Verpflichtung von Speeki und den ausschließlichen Rechtsbehelf des Partners bei Ansprüchen wegen Verletzung von Rechten Dritter.
15. Begrenzung der Haftung
15.1. Soweit nach geltendem Recht zulässig, ist keine der Parteien haftbar für und kein Maß an Schadenersatz wird unter keinen Umständen umfassen:
(a) besondere, indirekte, zufällige oder Folgeschäden sowie Schäden mit Strafcharakter; oder
(b) wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen oder Verlust von Einnahmen, Kunden, Geschäften, Firmenwert, erwarteten Einsparungen, Nutzung von Produkten oder Ausrüstung, Software, Daten oder Managementzeit.
15.2. Die Haftung jeder Partei gegenüber der anderen Partei im Rahmen dieses Vertrags oder seines Gegenstands oder in Verbindung damit ist in dem Maße reduziert, in dem die Handlungen oder Unterlassungen der anderen Partei oder die Handlungen oder Unterlassungen eines Dritten zu einer solchen Haftung beitragen oder diese verursachen.
15.3. Nichts in dieser Vereinbarung schränkt die Haftung ein oder schließt sie aus, die rechtlich nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Haftung für:
(a) Personenschäden, Krankheit oder Tod; oder
(b) Betrug oder arglistige Täuschung, Unehrlichkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten.
15.4. Vorbehaltlich der Klausel 14 (Ansprüche Dritter) und der Klausel 15.3 ist die maximale Gesamthaftung einer Partei gegenüber der anderen Partei für alle Ansprüche, die sich aus dieser Vereinbarung oder ihrem Gegenstand ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit), nach Billigkeit, nach dem Gesetz, aus einer Entschädigung, die auf einer grundlegenden Verletzung oder Verletzung einer grundlegenden Bedingung oder auf einer anderen Grundlage beruht, auf USD$100.000,00 begrenzt.
16. Vertraulichkeitsverpflichtungen
16.1. Jede Partei muss die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich behandeln und von ihrem Personal verlangen, diese vertraulich zu behandeln.
16.2. Die empfangende Partei muss vertrauliche Informationen so sicher wie vernünftigerweise möglich aufbewahren, jedoch keinesfalls weniger sicher als die empfangende Partei ihre eigenen vertraulichen Informationen aufbewahrt.
16.3. Vertrauliche Informationen bleiben das alleinige Eigentum der offenlegenden Partei und dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei nicht an Dritte weitergegeben werden.
16.4. Eine Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur in Verbindung mit und zum Zweck der Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder der Ausübung ihrer Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung verwenden oder kopieren.
16.5. Es wird nicht davon ausgegangen, dass eine Partei gegen diese Klausel 16 verstößt, wenn die vertraulichen Informationen offengelegt werden:
(a) an Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer einer Partei, an die die Offenlegung erforderlich ist, um die Verpflichtungen dieser Partei zu erfüllen oder ihre Rechte im Rahmen dieses Abkommens auszuüben, und
(b) an die professionellen Berater einer Partei, jedoch nur insoweit, als dies für die Beratung oder den Schutz der Rechte der betreffenden Partei im Rahmen dieses Abkommens erforderlich ist,
und die empfangende Partei verpflichtet diese Empfänger, die Vertraulichkeit dieser vertraulichen Informationen in einer Weise zu wahren, die mit dieser Vereinbarung vereinbar ist.
16.6. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Klausel 16 überdauern die Kündigung, den Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung.
17. Privatsphäre und persönliche Daten
17.1. Jede Partei stellt sicher, dass jede Erhebung, Nutzung, Offenlegung oder Übermittlung personenbezogener Daten im Zuge der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag:
(a) erfolgt nur in dem Umfang, der für die in diesem Abkommen festgelegten Zwecke, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Abkommen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist;
(b) alle für die betreffende Partei geltenden Datenschutzgesetze einhält; und
(c) in Bezug auf Speeki seine Datenschutzbestimmungen einhält, die unter https://www.Speeki. com/legal-stuff/privacy-policy zu finden sind.
17.2. Ohne die Klausel 17.1 einzuschränken, wird jede Partei:
(a) die von der offenlegenden Partei im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei oder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen offenlegen;
(b) sicherzustellen, dass keine von einer Partei beauftragte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, die ihr im Rahmen dieses Abkommens zur Verfügung gestellt wurden, diese personenbezogenen Daten verwendet, offenlegt oder aufbewahrt, es sei denn, dies geschieht zum Zweck der Erfüllung der Pflichten dieser Person im Rahmen ihres Auftrags;
(c) alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten vor Missbrauch und Verlust sowie vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Änderung oder Offenlegung zu schützen;
(d) den angemessenen Anfragen der offenlegenden Partei nachzukommen:
(i) die Sicherheit, die Verwendung und die Offenlegung von personenbezogenen Daten, die der empfangenden Partei im Rahmen dieses Abkommens zur Verfügung gestellt werden;
(ii) den Zugang zu und die Berichtigung von solchen personenbezogenen Daten durch die Person, auf die sie sich beziehen, und
(iii) Beschwerden über den Umgang mit diesen personenbezogenen Daten;
(e) die offenlegende Partei so bald wie möglich zu benachrichtigen, nachdem die empfangende Partei davon Kenntnis erlangt hat, dass sie gesetzlich verpflichtet sein könnte, die ihr im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zu verwenden oder offenzulegen, und der offenlegenden Partei jede angemessene Unterstützung zu gewähren, um sich einer solchen Verwendung oder Offenlegung zu widersetzen oder ihr zu widersprechen;
(f) die offenlegende Partei auf ihre Kosten unverzüglich über jede tatsächliche oder vermutete Datenschutzverletzung in Bezug auf personenbezogene Daten zu benachrichtigen; und
(g) bei Beendigung oder Auslaufen dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund alle Kopien der personenbezogenen Daten, die sich auf diese Vereinbarung beziehen, unverzüglich an die offenlegende Partei zurückzugeben oder zu vernichten.
17.3. Sollten personenbezogene Daten oder sensible Geschäftsinformationen verloren gehen oder ohne die Genehmigung von Speekizugänglich gemacht werden, ergreift Speeki die in seinem Plan zur Reaktion auf Datenschutzverletzungen (Data Breach Response Plan) beschriebenen Maßnahmen, der unter https://www.speeki.com/legal-stuff/privacy-policy zu finden ist.
18. Rechtsstreitigkeiten
18.1. Die Parteien müssen sich bemühen, alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, mit ihr zusammenhängen oder mit ihr in Zusammenhang stehen (eine Streitigkeit), durch Schlichtung beizulegen.
18.2. Die Schlichtung wird von einem von den Parteien unabhängigen Schlichter durchgeführt, der von den Parteien einvernehmlich oder, falls keine Einigung zustande kommt, innerhalb von 10 Geschäftstagen nach Eingang der Streitanzeige einer Partei bei der anderen Partei bestellt wird:
(a) wenn der eingetragene Hauptsitz eines Partners in der südlichen Hemisphäre liegt, durch eine vom Singapore Mediation Centre(SMC) ernannte Person; oder
(b) wenn der eingetragene Hauptsitz eines Partners in der nördlichen Hemisphäre liegt, durch eine vom Centre for Effective Dispute Resolution(CEDR) benannte Person.
18.3. Das SMC-Mediationsverfahren oder das CEDR-Muster-Mediationsverfahren (je nach Anwendbarkeit) in der jeweils gültigen Fassung findet auf die Mediation Anwendung, und die Parteien arbeiten uneingeschränkt mit dem SMC/CEDR als Vermittler der Mediation zusammen.
18.4. Voraussetzung für das Recht einer der Parteien, ein Schiedsverfahren oder einen Rechtsstreit einzuleiten, der nicht auf einstweiligen Rechtsschutz abzielt, ist, dass sie zunächst angeboten hat, die Streitigkeit gemäß dieser Klausel 18 zu schlichten.
19. Fristverlängerung
Wenn eine Partei(die erste Partei) nicht in der Lage ist, eine ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag innerhalb einer für die Erfüllung oder Lieferung festgelegten Frist zu erfüllen, und zwar aus folgenden Gründen
(a) eine Verletzung dieser Vereinbarung durch die andere Partei(Zweite Partei), einschließlich des Versäumnisses, der Ersten Partei Informationen, Zugang und Materialien zur Verfügung zu stellen, die die Erste Partei benötigt, um ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen; oder
(b) ein anderer Faktor, der sich der Kontrolle der Erstpartei entzieht,
muss die erste Partei der zweiten Partei schriftlich mitteilen, dass sie nicht in der Lage ist, diese Verpflichtungen innerhalb der festgelegten Frist zu erfüllen, und die Frist für die Erfüllung dieser Verpflichtungen wird so lange verlängert, wie dies vernünftigerweise erforderlich ist, damit die erste Partei diese Verpflichtungen erfüllen kann.
20. Beendigung aus Opportunitätsgründen
Jede Partei kann dieses Abkommen jederzeit unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 Tagen schriftlich kündigen.
21. Beendigung aus wichtigem Grund
Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte kann jede Partei diese Vereinbarung jederzeit unter Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Tagen schriftlich gegenüber der anderen Partei kündigen, wenn:
(a) die andere Partei gegen eine ihrer wesentlichen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung zur Beseitigung des Verstoßes abstellt; oder
(b) die andere Partei von einem Insolvenzereignis betroffen ist.
22. Wirkung der Kündigung
22.1. Mit der Beendigung dieser Vereinbarung, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Rechte, Pflichten und Lizenzen der Parteien aus dieser Vereinbarung.
22.2. Innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung dieser Vereinbarung, gleich aus welchem Grund, muss der Partner alle Kopien aller Materialien von Speeki , die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Partners befinden, an Speeki zurückgeben oder vernichten bzw. löschen, und wenn der Partner dies getan hat, muss er Speeki bescheinigen, dass alle diese Materialien zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht wurden.
22.3. Zur Klarstellung: Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch eine der Parteien ist Speeki dem Referrer gegenüber in keiner Weise haftbar, außer für die Zahlung der in Klausel 3.1 (Referrer-Gebühren und Zahlungsbedingungen) genannten Gebühren, die zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und zahlbar sind.
23. Wahrung der Rechte
Die Beendigung, der Abschluss oder das Auslaufen dieses Abkommens, gleich aus welchem Grund, hat keine Auswirkungen auf das Erlöschen oder eine sonstige Beeinträchtigung:
(a) alle Rechte der einen Partei gegenüber der anderen Partei, die:
(i) vor dem Zeitpunkt der Beendigung, der Fertigstellung oder des Erlöschens aufgelaufen sind; und
(ii) sich anderweitig auf eine Verletzung oder Nichteinhaltung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die vor dem Zeitpunkt der Beendigung, des Abschlusses oder des Ablaufs entstanden sind, bezieht oder zu irgendeinem zukünftigen Zeitpunkt entstehen kann; und
(b) die Bestimmungen dieses Abkommens, die ihrer Natur nach die Beendigung überdauern.
24. Definitionen und Auslegung
24.1. In diesem Abkommen:
Geschäftstag bedeutet Montag bis Freitag (einschließlich), ausgenommen gesetzliche Feiertage in der Stadt, in der die Vertragspartei Speeki ihren Sitz hat;
Vertrauliche Informationen in Bezug auf eine Partei sind Informationen vertraulicher Art, einschließlich Informationen über ihr Geschäft, ihren Betrieb, ihre Strategie, ihre Verwaltung, ihre Technologie, ihre Angelegenheiten, ihre Kunden, ihre Mitarbeiter, ihre Auftragnehmer oder ihre Lieferanten, jedoch keine Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, es sei denn, sie wurden durch einen Vertrauensbruch bekannt;
Datum des Inkrafttretens ist das im Anhang angegebene Datum des Inkrafttretens;
Datenschutzgesetze sind alle weltweit geltenden Gesetze zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre, die für die jeweilige Partei in ihrer Rolle bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Vereinbarung gelten;
Insolvenzereignis bedeutet in Bezug auf eine natürliche oder juristische Person, dass sie ihre Geschäftstätigkeit eingestellt hat oder dass ein Konkursverwalter, Prüfer, Zwangsverwalter, Verwalter oder Geschäftsführer für ihr gesamtes Vermögen oder die Mehrheit ihrer Unternehmen bestellt wurde oder dass sie zahlungsunfähig geworden ist oder in Liquidation gegangen ist (es sei denn, eine solche Liquidation dient dem Zweck einer solventen Rekonstruktion oder eines Zusammenschlusses), sich mit ihren Gläubigern im Allgemeinen geeinigt hat oder anderweitig nicht in der Lage war, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder dass ein ähnliches Ereignis infolge von Schulden eingetreten ist;
Speeki Kundenvertrag bezeichnet den Endkundenvertrag für den Bezug von Dienstleistungen durch einen Kunden von Speeki , der unter https://www.speeki. com/legal-stuff/customer-agreement zu finden ist;
SpeekiDie Richtlinien für die Verwendung von Markenzeichen finden Sie unter https://www.speeki. com/legal-stuff/trademark-and-content-use-guidelines;
Rechte an geistigem Eigentum sind Urheberrechte, alle Rechte, die durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder Billigkeitsrecht in Bezug auf Erfindungen (einschließlich Patente) übertragen werden, eingetragene und nicht eingetragene Marken, eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmuster, Software, Quellcode und Schaltkreis-Layouts, Urheberpersönlichkeitsrechte, vertrauliche Informationen und alle anderen Rechte, die sich aus einer geistigen Tätigkeit in den Bereichen Industrie, Wissenschaft, Literatur oder Kunst ergeben;
Personenbezogene Daten sind Informationen, Daten oder Meinungen (einschließlich Informationen oder Meinungen, die Teil einer Datenbank sind), die Speeki direkt oder indirekt vom oder im Namen des Partners offengelegt, übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, ob sie wahr sind oder nicht und ob sie in materieller Form aufgezeichnet sind oder nicht, über eine Person, die anhand dieser Informationen, Daten oder Meinungen oder anhand anderer Informationen, Daten oder Meinungen, die Speeki direkt oder indirekt vom oder im Namen des Partners offengelegt, übermittelt oder zur Verfügung gestellt wurden, identifiziert werden kann;
Verweisungsformular: das in Anhang 1 des Schemas enthaltene Formular;
Empfohlener Kunde hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Klausel 2.2 (Verpflichtungen des Empfehlers) gegeben wird;
Empfehlungsgeber ist ein begrenzter Vertreter von Speeki , der im Rahmen dieser Vereinbarung ernannt wurde, um potenzielle Kunden der Dienste von Speekian Speeki zu verweisen und weiterzuleiten;
Wiederverkäufer ist ein begrenzter Vertreter von Speeki , der im Rahmen dieser Vereinbarung ernannt wird, um die Dienste von Speekizu bewerben und an Endverbraucher weiterzuverkaufen;
Liste bedeutet die beigefügte Liste der Vertragsdetails;
Dienstleistungen sind Produkte und Dienstleistungen, die Speeki von Zeit zu Zeit anbietet; und
Gebiet: das in der Anlage genannte Gebiet.
24.2. Für dieses Abkommen gelten die folgenden Auslegungsregeln, sofern keine gegenteilige Absicht erkennbar ist:
(a) Die Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieses Abkommens;
(b) der Singular schließt den Plural ein und umgekehrt;
(c) Wörter, die geschlechtsneutral oder geschlechtsspezifisch sind, schließen jedes Geschlecht ein;
(d) ein mit einem Großbuchstaben beginnender Begriff oder Ausdruck, der in dem Abkommen definiert ist, hat die Bedeutung, die ihm in diesem Abkommen gegeben wird;
(e) Wenn ein Wort oder ein Satz eine bestimmte Bedeutung hat, haben andere Wortteile und grammatikalische Formen dieses Wortes oder Satzes eine entsprechende Bedeutung;
(f) "umfasst" bedeutet ohne Einschränkung;
(g) eine Bezugnahme auf:
(i) eine Person umfasst eine natürliche Person, eine Personengesellschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen, eine Behörde, eine Vereinigung, eine Körperschaft oder eine andere juristische Person;
(ii) eine Partei schließt ihre Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger ein;
(iii) ein Dokument alle Änderungen zu diesem Dokument enthält;
(iv) Dieses Abkommen umfasst alle Anhänge und Anlagen;
(v) eine andere Vereinbarung als diese umfasst eine Zusage oder eine rechtlich durchsetzbare Vereinbarung oder Absprache, unabhängig davon, ob sie schriftlich vorliegt oder nicht; und
(vi) ein Geldbetrag in US-Dollar angegeben ist, mit der Ausnahme, dass die in den Klauseln 3.1 (Gebühren und Zahlungsbedingungen des Referenten) und 7.2 (Preisgestaltung, Zahlung und Lieferung) genannten Gebühren und Zahlungen in einer von den Parteien vereinbarten anderen Währung erfolgen können;
(h) eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen bindet sie gesamtschuldnerisch;
(i) wenn der Tag, an dem etwas zu tun ist, kein Geschäftstag ist, muss diese Handlung am folgenden Geschäftstag vorgenommen werden, und
(j) keine Auslegungsregel zum Nachteil einer Partei angewandt wird, weil diese Partei für die Ausarbeitung dieses Abkommens oder eines Teils davon verantwortlich war.
25. Inkonsistenz
Wenn es eine Unstimmigkeit zwischen:
(a) diese Bedingungen;
(b) den Anhang; und
(c) alle sonstigen Anlagen, Anhänge und sonstigen Dokumente, die durch Verweis in dieses Abkommen aufgenommen wurden,
die Rangfolge zwischen ihnen ist die oben aufgeführte absteigende Reihenfolge.
26. Allgemein
26.1. Abtretung - Der Partner ist nicht berechtigt, seine Rechte aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Speeki zu übertragen, abzutreten, zu belasten oder mit einer Hypothek zu belasten, wobei diese Zustimmung nicht unbillig verweigert werden darf.
26.2. Weitere Zusicherungen - Jede Partei muss auf angemessenes Verlangen der anderen Partei alles tun, was vernünftigerweise erforderlich ist, um diesen Vertrag und die darin vorgesehenen Transaktionen in Kraft zu setzen. Dies umfasst unter anderem die Unterzeichnung von Dokumenten.
26.3. Verzicht und Änderung - Eine Bestimmung oder ein Recht, das im Rahmen dieser Vereinbarung geschaffen wurde, kann nicht geändert werden:
(a) nur in schriftlicher Form mit Unterschrift der Partei, die den Verzicht erklärt, oder
(b) nur in einem von den Parteien unterzeichneten Schriftstück geändert werden.
26.4. Trennbarkeit - Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung in einer Gerichtsbarkeit ungültig oder nicht durchsetzbar ist:
(a) sie in dieser Gerichtsbarkeit im Umfang der Ungültigkeit oder Unvollstreckbarkeit aufgehoben oder abgetrennt werden muss und
(b) dieser Umstand die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung oder der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
26.5. Keine Rechte Dritter - Diese Vereinbarung überträgt Dritten keine Rechte zur Durchsetzung von Bestimmungen dieser Vereinbarung.
26.6. Dienstleistungsvertrag - Dieser Vertrag ist ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen und kein Vertrag über den Verkauf von Waren. Die Parteien vereinbaren, dass die Gesetze über den Verkauf von Waren oder im Wesentlichen ähnliche Gesetze, die in der jeweiligen Rechtsordnung erlassen wurden, sowie die Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf nicht für diesen Vertrag oder die Rechte und Pflichten der Parteien aus diesem Vertrag gelten.
26.7. Vollständige Vereinbarung - Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren Vereinbarungen über ihren Gegenstand und stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar.
26.8. Geltendes Recht - Diese Vereinbarung und alle Ansprüche oder Klagegründe (ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder Gesetz), die auf dieser Vereinbarung oder der Aushandlung, Ausführung oder Erfüllung dieser Vereinbarung beruhen, sich daraus ergeben oder sich darauf beziehen, unterliegen den Gesetzen der im Anhang angegebenen Gerichtsbarkeit, einschließlich der Verjährungsfristen, und werden in Übereinstimmung mit diesen durchgesetzt. Jede Partei unterwirft sich unwiderruflich und bedingungslos der Gerichtsbarkeit der in der Anlage genannten Gerichtsbarkeit.
26.9. Mitteilungen - Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und können persönlich, per Post oder in digitaler Form an die im Anhang aufgeführten Adressen der Parteien oder an eine andere Adresse, die eine Partei der anderen Partei von Zeit zu Zeit schriftlich mitteilt, zugestellt werden. Eine Benachrichtigung oder Mitteilung gilt als zugegangen:
(a) bei persönlicher Übergabe oder in digitaler Form bei Erhalt durch den Empfänger; und
(b) im Falle der Entsendung drei Tage nach dem Versand,
Wird eine Mitteilung oder eine sonstige Mitteilung an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, oder nach 17.00 Uhr an einem Geschäftstag persönlich zugestellt, so gilt diese Mitteilung oder Mitteilung als um 9.00 Uhr des folgenden Geschäftstages beim Empfänger eingegangen.
26.10. Ausfertigungen - Diese Vereinbarung kann gleichzeitig in zwei oder mehr Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt und die alle ein und dasselbe Instrument darstellen.